Was ist der Gründungszuschuss und wie beantragst du ihn?

Eine Existenzgründung ist eine Alternative zur Arbeit als Angestellter*r. Aber auch während einer Arbeitslosigkeit kann der Wunsch nach etwas Neuem aufkommen. Warum nicht mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit neu durchstarten? Die Bundesagentur für Arbeit bietet dir in diesem Fall mit dem Gründungszuschuss eine attraktive finanzielle Unterstützung. Als Voraussetzung für den Gründungszuschuss musst du ein klares Konzept für deine Selbstständigkeit vorlegen. Der Gründungszuschuss wurde im Jahr 2006 eingeführt und löste den Existenzgründerzuschuss (die sogenannte Ich-AG) ab.

Wer bekommt den Gründungszuschuss?

Es gibt verschiedene Formen der Förderung einer Selbstständigkeit. Der Gründungszuschuss ist als staatliche Förderung explizit für Personen vorgesehen, die gerade arbeitslos sind, Anspruch auf Arbeitslosengeld-I (ALG 1) haben und sich selbstständig machen möchten.

Gründungzuschuss bei ALG-2?

Bezieher*innen von ALG-II (Hartz IV) können keinen Gründungszuschuss erhalten. Für sie gibt es stattdessen das Einstiegsgeld.

Voraussetzungen für den Gründungzuschuss

Die Voraussetzungen für die Förderung sind im Gesetz geregelt, genauer gesagt: in § 93 SGB III. Im Einzelnen sind dies vier Punkte:

  1. Du übst die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und beendest damit die Arbeitslosigkeit.
  2. Du hast bei der Aufnahme der hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit noch einen Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld (ALG I).
  3. Die Tragfähigkeit der Existenzgründung wird von einer fachkundigen Stelle nachgewiesen.
  4. Du weist dem Arbeitsamt nach, dass du für deine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit die persönliche und fachliche Eignung besitzt.

Im Folgenden wird auf diese vier Punkte genau eingegangen.

Voraussetzung 1: Die Selbstständigkeit beendet die Arbeitslosigkeit

Der Gründungszuschuss soll Arbeitslosen einen Anreiz geben, ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu beenden, ohne in der ersten Zeit auf eine Förderung verzichten zu müssen. Das Arbeitsamt zahlt deshalb den Gründungszuschuss nur für Menschen, die bisher arbeitslos waren.

Es kann sich bei der angestrebten selbstständigen Arbeit um Tätigkeiten jeder Art handeln. Dazu gehören Gewerbe genauso wie freie Berufe (Beispiel: Arzt, Anwalt, selbstständiger Lehrer, Erzieher, Journalist oder Ähnliches).

Voraussetzung 2: Du hast einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld

Zum Zeitpunkt deiner Existenzgründung musst du noch einen Anspruch auf mindestens fünf Monate (150 Tage) Arbeitslosengeld I haben. Du musst den Gründungszuschuss also rechtzeitig beantragen. Tust du dies nicht, wird die Arbeitsagentur deinen Antrag auf Förderung ablehnen – auch dann, wenn dein Businessplan noch so gut ist.

Achtung: Wer ALG II (Hartz IV) bezieht, hat keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss. Für ALG II-Empfänger gibt es auf Antrag das Einstiegsgeld.

Voraussetzung 3: Die fachkundige Stellungnahme liegt vor

Um die „Tragfähigkeit der Existenzgründung” (§ 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III) zu belegen, wird von der Arbeitsagentur die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangt. Als fachkundige Stellen kommen zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Banken oder Förderzentren in Betracht.

Tipp: Um dieses Dokument zu bekommen, verlangen die fachkundigen Stellen in der Regel einen Businessplan. In diesem Businessplan legst du möglichst übersichtlich und verständlich deine Geschäftsidee und deren geplante Realisierung vor. Besonders wichtig ist hier die Finanzierungsplanung für die ersten drei Jahre deiner Tätigkeit.

Voraussetzung 4: Du weist deine fachliche und persönliche Eignung nach

Schließlich gilt es noch, den zuständigen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur davon zu überzeugen, dass du für die Gründung deines Unternehmens fachlich und persönlich geeignet bist. Hierbei kommt es immer darauf an, welche Tätigkeit du als Gründer gewählt hast. Viele freie Berufe erfordern eine bestimmte Ausbildung. Oft verlangt dein Berater auch Unterlagen über bestimmte Trainingsmaßnahmen, die du absolviert hast. Hinweise hierauf gehören unbedingt auch in den Businessplan.

Gibt es einen Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Als Existenzgründer, der aus einer Arbeitslosigkeit kommt, hast du keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Es liegt deshalb immer im Ermessen des Mitarbeiters deiner Arbeitsagentur, ob er dir den Gründungszuschuss gewährt oder keine Chance für dich als Gründer sieht. Entsprechend viele Faktoren spielen eine Rolle, mit denen du den Mitarbeiter von deiner Geschäftsidee und deinem Vorhaben als Gründer überzeugen solltest.

Ein professionelles Business für deine selbstständige Tätigkeit, die persönliche Eignung und der Nachweis entsprechender Qualifikationen sind die beste Basis, um den Zuschuss von der zuständigen Agentur zu erhalten. Falls du hier im ersten Versuch mit deinem Plan nicht gut ankommen solltest, dürftest du es in Zukunft mit erneuten Anträgen schwerer haben. Bereite dich deshalb optimal auf die Präsentation bei der Agentur vor, damit du direkt beim ersten Mal mit deiner selbstständigen Tätigkeit durchstarten kannst.

Gründungszuschuss beantragen

Den Antrag erhältst du beim Sacharbeiter deiner zuständigen Arbeitsagentur. Neben dem Antrag findest du hier auch Informationen, welche weiteren Unterlagen du vorlegen musst. Im Antrag selbst geht es nur um formale Dinge – beispielsweise, zu welchem Zeitpunkt du deine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchtest. Relevanter sind die Unterlagen, die du als potenzieller Existenzgründer dem Antrag beilegst. Zu diesen Dokumenten gehören:

  • die Tragfähigkeitsbescheinigung
  • ein professionell ausgearbeiteter Businessplan
  • ein Kapital- oder Finanzierungsplan
  • Dokumente zur Gewerbeanmeldung

Es empfiehlt sich, intensive Gespräche mit dem Sachbearbeiter und außenstehenden Anbietern, wie Gründungscoaches, zu führen. Sie haben Erfahrung mit den Verfahren in den Arbeitsagenturen und können einschätzen, auf welche Inhalte und welche Form der Präsentation es den Sachbearbeitern ankommt. Beim Einreichen des Antrags kannst du natürlich auf einen ausführlichen Termin in der Agentur hoffen, um deine Geschäftsidee und deinen Gang in die Selbstständigkeit persönlich zu erläutern.

Qualifikationen und Gutachten zum Antrag hinzufügen

Das Thema Qualifikation wird von vielen Interessenten am Gründungszuschuss unterschätzt. Oft entsteht der Eindruck, man könnte sich mit einer beliebigen Geschäftsidee bei der Arbeitsagentur melden und hier auf eine sichere Förderung bauen. Dabei ist es entscheidend, dass der Sachbearbeiter eine echte Eignung für die Selbstständigkeit erkennt und dies gilt auf der persönlichen und fachlichen Ebene.

Im persönlichen Bereich ist es wichtig, dass du durch Tugenden punktest, die für einen Gründer oder Selbstständigen wichtig sind. Das Einhalten von Fristen, das korrekte und vollständige Einreichen von Dokumenten und ein offenes Gespräch mit dem Sachbearbeiter sorgen für diesen Eindruck. Falls du dich hingegen unorganisiert und unprofessionell zeigen solltest, wird die Agentur kaum glauben, dass du erfolgreich einen eigenen Betrieb führen könntest.

Auf der fachlichen Ebene ist der Nachweis entsprechender Qualifikationen formal einfacher. Ideal ist es, wenn du an einem Seminar zum Thema Existenzgründung teilgenommen hast. Auch andere Seminare und Kurse, beispielsweise in Bereichen wie Marketing oder Rechnungswesen, zeigen dein Engagement und werden als fachliche Qualifikation bewertet. Überlege im Vorfeld, wie du einen Nachweis über deine Talente und Fähigkeiten erbringen kannst. Das ist auch über vorherige Arbeitgeber möglich.

Der Businessplan als weiteres zentrales Dokument

Neben allen genannten Unterlagen ist der Businessplan das vielleicht wichtigste Dokument. Mit ihm und begleitenden Schriftstücken wie dem Liquiditäts- und Finanzierungsplan lieferst du der Agentur harte Fakten rund um deine Geschäftsidee. Der Businessplan muss in einfachen Worten erklären, was deine Geschäftsidee ist, wie sie sich finanzieren lässt und in welchem Rahmen eine rentable Tätigkeit entsteht. Hierbei wird nicht vorausgesetzt, dass du alle finanziellen Mittel für die Existenzgründung mitbringst. Vielmehr muss der Businessplan aufzeigen, wie viel Fremdkapital du benötigst und wie du Investoren überzeugen willst.

Ein guter Businessplan erstreckt sich über 36 Monate und wirft einen realistischen Ausblick auf die Entwicklung deiner geplanten Geschäftstätigkeit. Für den Sachbearbeiter wirst du kaum allein als Experte für die Bewertung deiner Geschäftsidee gelten. Aus diesem Grund ist die Bestätigung durch eine fachkundige Stelle anzuraten. Dies kann ein Unternehmensberater oder ein Gründungscoach sein, die dir in einer fachkundigen Stellungnahme bestätigen, dass der Businessplan für ein gutes und tragfähiges Konzept steht.

Die fachkundige Stellungnahme holst du am besten vor der ersten Förderphase ein. Für die zweite Förderphase ist das persönliche Urteil des Sachbearbeiters wichtiger, der sich die ersten sechs Monate deiner Bemühungen angeschaut hat und auf dieser Basis über weitere Finanzmittel für den Gründer entscheidet.

Das persönliche Gespräch mit der Arbeitsagentur zählt

Da kein gesetzlicher Anspruch auf die Förderung besteht und eine Arbeit auf dem freien Arbeitsmarkt eher gefördert wird, als der Gang in die Selbstständigkeit, sehen viele Interessenten ihren Sachbearbeiter als Hindernis. Dabei hält sich jeder Sachbearbeiter allein an die Vorgaben des Gesetzgebers und nimmt eine genaue Prüfung der Pläne und Geschäftsideen vor. Der Staat hat schließlich kein Geld zu verschenken und ist auf fachkundige Stellungnahmen und ähnliche Dokumente beim Beantragen durch Arbeitslose angewiesen. Um die beste Basis für deinen Gang in die Selbstständigkeit zu schaffen, solltest du immer das offene und direkte Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen. Er wird persönlich eher deine fachliche Eignung erkennen, oder dir noch beim Bezug von ALG-II den Weg in die Existenzgründung ebnen wollen.

Den Businessplan durch eine fachkundige Stelle korrekt erstellen

Für das Beantragen deines Zuschusses solltest du von Anfang an professionell vorgehen. Falls du unsicher bist, wie du ohne gesetzlichen Anspruch deine Chancen erhöhst, suche Hilfe bei einer fachkundigen Stelle. Gründungscoaches und Unternehmensberatungen sind der ideale Anlaufpunkt, um dir die ersten Schritte in eine selbstständige Arbeit zu ermöglichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du für die Beratung aus einer Arbeitslosigkeit kommst oder generell an einer eigenständigen Tätigkeit interessiert bist.

Höhe und Dauer des Gründungzuschusses

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen ausgezahlt:

  1. Für die ersten 6 Monate wird dir die Höhe deines letzten Arbeitslosengeldes und eine zusätzliche Pauschale von 300 Euro zu deiner sozialen Sicherung ausgezahlt.
  2. Kannst du nachweisen, dass du hauptberuflich selbstständig tätig bist, kannst du weitere 9 Monate lang 300 Euro als Zuschuss zu deiner sozialen Sicherung erhalten.

Es wird also angenommen, dass du dich mit deiner selbstständigen Tätigkeit weitestgehend etabliert hast und nicht mehr auf entsprechende Ersatzleistungen angewiesen bist. Zwischen den beiden beschriebenen Phasen liegt eine Neubewertung. Dabei wird von der Agentur geprüft, ob du über die erste Phase hinweg dein Geschäftskonzept nach deinen Vorstellungen umsetzen konntest. Zwar sind sechs Monate eine kurze Zeit für die Etablierung auf dem Markt. Der Sachbearbeiter der Agentur wird jedoch einschätzen können, ob deine Bemühungen Früchte tragen oder du mit deiner selbstständigen Tätigkeit wenig Aussicht auf Erfolg hast. Nur im Fall einer positiven Prüfung wirst du den Gründungszuschuss in der zweiten Phase erhalten.

Vermittlungsvorrang auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen

Viele Arbeitslose sind nach einem längeren Zeitraum der Arbeitslosigkeit an der Förderung durch den Staat interessiert. Was in früheren Jahren als Übergangsgeld oder Ich-AG bezeichnet wurde, bleibt heute mit dem Gründungszuschuss weiterhin attraktiv. Häufig wird aber beim Beantragen des Geldes ein Faktor übersehen: Die Vermittlung des Arbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt hat Vorrang.

Konkret bedeutet die Regelung: Hast du bislang Arbeitslosengeld bezogen und lässt sich auf dem Jobmarkt aktuell eine Arbeit finden, die deiner Qualifikation entspricht, vermittelt dich dein Sachbearbeiter erst einmal dorthin. Der Weg als Gründer aus der Arbeitslosigkeit hinaus wird dir dann gewährt, wenn es aktuell keine geeigneten Stellen auf dem Arbeitsmarkt gibt. Natürlich kannst du dich trotzdem mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit versuchen, wenn du hiervon überzeugt bist. Auf staatliche Leistungen, oder gar eine Förderung darfst du in diesem Fall aber nicht hoffen.

Die wichtigsten Anforderungen an die geförderte Tätigkeit

Neben dem korrekt gestellten Antrag und den später noch beschriebenen Qualifikationen stellt der Gesetzgeber klare Anforderungen an deine ausgewählte Tätigkeit. Hierbei orientiert sich der Sachbearbeiter stets an klaren Fakten. Träumereien rund um eine einzigartige Geschäftsidee wirst du hier nicht durchbekommen. Zu den wichtigsten Anforderungen rund um die Tätigkeit gehören:

  • Es muss sich um eine intensive Geschäftstätigkeit handeln. Das heißt, du musst deiner selbstständigen Tätigkeit im Hauptberuf nachgehen und voraussichtlich so viel Geld einnehmen, dass du deine Existenz sichern kannst.
  • Du musst in der Lage sein, die wirtschaftlichen Rahmenwerte zu beherrschen und angemessen zu präsentieren. Dies zeigt sich bereits beim Antrag, wenn du deinen Geschäfts- und Finanzplan bei der Arbeitsagentur vorlegst.
  • Für das ausgesuchte Arbeitsfeld musst du Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen können. Beim Antrag wirst du also nicht auf eine beliebige selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit verweisen können.

Bevor du über eine Existenzgründung nachdenkst, um den Bezug von Arbeitslosengeld zu beenden, sind die genannten Punkte unbedingt zu prüfen. Vielleicht fehlen dir Kenntnisse im Bereich der Betriebswirtschaft oder Buchführung, die du erst einmal aufholen solltest. Hierzu kann dich übrigens auch die Agentur auffordern. In manchen Fällen ist die Gewähr des Zuschusses an das Belegen von mindestens einem Seminar mit entsprechenden thematischen Inhalten gekoppelt.

Ist ein Hinzuverdienst zum Gründungszuschuss möglich?

Für viele Selbstständige und Freiberufler in Deutschland ist es normal, sich neben der eigentlichen Tätigkeit etwas durch einen Nebenjob hinzu zu verdienen. Dies gilt auch für Existenzgründer, die auf den Gründungszuschuss hoffen und nebenbei noch eine Einnahmequelle besitzen. Falls du einen Nebenverdienst hast, musst du auf Einschränkungen achten, da dir sonst das Fördergeld wieder entzogen wird.

Es ist eine Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Antrag, dass du deiner neuen, selbstständigen Tätigkeit im Hauptberuf nachgehst. Für deinen Nebenjob darfst du wöchentlich maximal 15 Stunden investieren. Es kommt allein auf diesen Zeitrahmen an, nicht auf die Höhe der Einnahmen, die du im Nebenjob generierst. Du darfst in deinem Nebenjob, beispielsweise in Teilzeit in einem Angestelltenverhältnis, also mehr verdienen als mit deiner Selbstständigkeit im Hauptberuf.

Fazit: Mit dem Gründungzuschuss vom Arbeitsamt die eigene Selbstständigkeit verwirklichen

Wer sich selbstständig macht, ist vor allem in den ersten Monaten über jede Unterstützung glücklich. Der Gründungszuschuss verschafft dir eine solide finanzielle Absicherung für deinen Start in die Unabhängigkeit. Diese Dokumente benötigst du, um bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf eine Förderung deiner Existenzgründung zu stellen:

  • einen Businessplan,
  • Nachweise über deine Qualifikation,
  • eine fachkundige Stellungnahme.

Wenn du optimistisch gegenüber deinem Projekt bist und eine realistische Einschätzung der ersten drei Jahre darlegst, wirst du keine Probleme haben, diese wertvolle Unterstützung der Arbeitsagentur zu erhalten.

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