Welche Förderungen für Selbstständige gibt es?

Ohne Moos ist bekanntlich nicht viel los. Gerade am Anfang der Existenzgründung ist noch nicht mit hohen Einnahmen zu rechnen. Oft muss eine Finanzierung her, denn nicht jeder hat genug Erspartes, um diese Anfangszeit zu überbrücken. Welche Fördermittel gibt es für die Selbstständigkeit? Hier erfährst du mehr über die verschiedenen Fördermittel, die für dich infrage kommen können – auch wenn du dich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen willst.

1. Gründungszuschuss

Die Arbeitslosigkeit ist oft ein Wendepunkt im Leben und kann ein guter Zeitpunkt sein, selbst Gründer zu werden. Hierfür kann man auch Unterstützung bekommen, denn für Bezieher von Arbeitslosengeld-I gibt es den Gründungszuschuss.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

  1. Du bekommst Arbeitslosengeld-I und hast noch ein Restanspruch von 150 Tagen
  2. Du wirst hauptberuflich selbstständig und beendest dadurch deine Arbeitslosigkeit
  3. Eine fachkundige Stelle kann die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen

Du siehst: Dieses Fördermittel wird nur gewährt, wenn du noch fast ein halbes Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld-I hast. Wenn du also absehen kannst, dass du demnächst arbeitslos wirst, mach dir am besten vorher Gedanken, ob eine Existenzgründung für dich infrage kommt.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen ausgezahlt:

  • In den ersten sechs Monaten erhältst du Geld in Höhe des bisher bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro
  • Im Anschluss daran kannst du weitere neun Monate lang 300 Euro erhalten
  • Danach musst du die Förderung erneut beantragen

2. Einstiegsgeld

Auch für Bezieher von Arbeitslosengeld-II (Hartz-IV) gibt es staatliche Mittel für die Existenzgründung – das Einstiegsgeld. Hier ist das Ziel, die langfristige Eingliederung des Empfängers in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Voraussetzung für das Einstiegsgeld

  1. Du hast einen Anspruch auf Arbeitslosengeld-II
  2. Du bist zwischen 15 und 66 Jahre alt
  3. Du hast deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland
  4. Du kannst nachweisen, dass du deine geplante Existenzgründung hauptberuflich machen kannst
  5. Eine fachkundige Stelle kann die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen

Wie hoch ist das Einstiegsgeld?

Dieses Fördermittel wird als Zuschuss auf Hartz-IV gezahlt und kann maximal 24 Monate bezogen werden. Die Höhe der Unterstützung liegt im Ermessen des Jobcenters. Jedoch darf die Unterstützung nicht mehr als 50 Prozent des bisher bezogenen Arbeitslosengeldes-II betragen. 

Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Die Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit
  • Die Größe der Bedarfsgemeinschaft
  • Besondere persönliche Umstände

Tipp: Für die Beschaffung von Sachgütern für dein Unternehmen gibt es die Möglichkeit, den Investitionszuschuss von bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Auch hierfür muss die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachgewiesen werden.

Extra: Kostenlose Gründerberatung – AVGS

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit (AVGS) garantiert eine kostenlose Beratung für Arbeitslose durch zertifizierte Coaches und Bildungsträger. Der AVGS ist für Bezieher von Arbeitslosengeld-I und Arbeitslosengeld-II verfügbar. Diese Leistung soll Wissen und Fähigkeiten vermitteln, die für die Selbstständigkeit wichtig sind, – zum Beispiel Kaufmännische, Marketing- oder Personalwesen-Grundkenntnisse. Du kannst deinen zuständigen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt oder Jobcenter auf die Voraussetzungen des AVGS ansprechen. Einen Rechtsanspruch auf die Erteilung dieses Vermittlungsgutscheins gibt es leider nicht.

3. Zinsgünstige Darlehen für Existenzgründer

Neben bundesweiten finanziellen Hilfen stellen die einzelnen Bundesländer Fördermittel zur Verfügung. Die Voraussetzungen unterscheiden sich Land zu Land. Informiere dich am besten bei deiner IHK oder Handwerkskammer, welche Programme für dich infrage kommen. Einige Beispiele:

Auf der Suche nach einem bestimmten Förderprogramm? Auf forderdatenbank.de wirst du fündig.

4. Das EXIST-Gründerstipendium

Wenn du in der Vorgründungsphase stehst und aus der Wissenschaft kommst, dann ist das EXIST-Gründerstipendium für dich geeignet. Durch das Stipendium werden innovative und wissensbasierte Start-up-Ideen ein Jahr lang gefördert. Erstelle hierfür jederzeit einen Antrag über Hochschulen oder Forschungseinrichtung.

Voraussetzungen für das Stipendium

  1. Du bist Student*in, Absolvent*in, Wissenschaftler*in
  2. Dein Studium ist zur Hälfte abgeschlossen oder dein Abschluss/wissenschaftliche Mitarbeit liegt nicht länger als fünf Jahre zurück
  3. Du willst ein technologieorientiertes oder wissensbasiertes Start-up gründen
  4. Deine Idee hat signifikante Alleinstellungsmerkmale und wirtschaftliche Erfolgsaussichten
  5. Du hast ein Gründungsteam von maximal 3 Personen

Wie hoch ist das EXIST-Gründerstipendium?

Die Höhe des Stipendiums wird durch verschiedene Faktoren entschieden. Promovierte Gründer bekommen 3.000 Euro pro Monat, während Studierende 1.000 Euro pro Monat bekommen. Zusätzlich zu den monatlichen Zahlungen, kann dein Team einmalige 35.000 Euro für Sachmittel und Coaching erhalten.

5. Business Angels

Es gibt viele finanzstarke Firmen, die immer auf der Suche nach innovativen Start-ups sind. Diese sogenannten Business Angels beteiligen sich finanziell an jungen Unternehmen, wenn sie von dem Erfolg überzeugt sind. Business Angels stellen in der Regel nicht nur finanzielle Hilfe zur Verfügung, sondern sind auch an der Vermittlung unternehmerischen Wissen interessiert. Meistens lernst du deinen zukünftigen Partner über das Internet kennen. 

Der Nachteil ist allerdings, dass du einen Teil deiner Unabhängigkeit verlierst. Gehe deshalb keine Kooperation mit Unterstützern ein, denen du nicht hundertprozentig vertraust.

6. Venture-Capital

Ist deine Geschäftsidee innovativ? Ist der Markt vielversprechend? Hat dein Produkt einen klaren Nutzen für deine Kunden? Wenn ja, dann könnte deine Idee für Venture-capital-Gesellschaften interessant sein.

Venture-Capital-Gesellschaften investieren in junge Unternehmen mithilfe von sogenannten Venture-Capital-Fonds. Sie spezialisieren sich meistens auf mehrere Branchenschwerpunkte und bringen somit nicht nur Geld, sondern auch fachliches Wissen mit. Meistens investieren Venture-Capital-Gesellschaften in deine Vorgründungsphase, in die Gründungsfinanzierung und in die erste Wachstumsphase.

7. Beratungsförderung

Förderung der Selbstständigkeit muss nicht nur Finanzierung heißen, sondern kann auch Unterstützung durch professionelle Beratung sein. Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows” wird aus Mitteln der Europäischen Union und des Bundeshaushalts gefördert. Hier kommt der Staat für bis zu 80 Prozent der Beratungshonorare auf. Diese Vergünstigung steht Gewerbetreibenden und Angehörigen der freien Berufe zur Verfügung.

Mehr Infos dazu findest du auch auf existenzgruender.de: Beratungsförderung

Der Businessplan im Mittelpunkt 

Ganz gleich, ob du staatliche Fördermittel oder finanzielle Unterstützung durch günstige Kredite beantragst – fast immer wird ein Businessplan verlangt, der deine Persönlichkeit und deine Geschäftsidee präsentiert. Er zeigt auf, dass dein Projekt Hand und Fuß hat und dass deine Finanzierungsstrategie durchdacht ist. Kurz – er überzeugt den Entscheider, dass er sein Geld in ein solides Unternehmen investiert. Gleichzeitig wirst du bei der Arbeit an dem Plan eventuell das erste Mal mit Problemen deiner Gründung konfrontiert – und wie du diese Lösungen kannst.

Im Wesentlichen sollte dein Businessplan diese Fragen beantworten:

  • Ist deine Geschäftsidee konkurrenzfähig?
  • Verfügst du über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten?
  • Erfüllst du eventuell spezifische Zulassungsvoraussetzungen?
  • Hast du das kaufmännische und unternehmerische Wissen für den Markt?
  • Wie sieht dein Kapitalbedarf aus? Wofür benötigst du dieses Geld konkret?
  • Wie sehen die Ertrags- und Gewinnerwartungen für die ersten drei Jahre aus?

Selbstständig ohne Kapital

Keine der Zuschüsse und Förderungen kommen für dich infrage? Überlege dir, ob du dich ohne Eigenkapital selbstständig machen kannst. Oder vielleicht kannst du auch erst einmal nebenberuflich selbstständig werden.

 

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