Was leistet das Gewerbeamt Berlin?

Wer gewerblich tätig sein will, dem bleibt der Gang zum Amt nicht erspart. Eine Stadt wie Berlin verfügt natürlich nicht nur über ein zuständiges Ordnungsamt. Entsprechend musst du zunächst einmal dasjenige finden, das für dich zuständig ist. Und da in der Hauptstadt viel gegründet wird, ist das Kundenaufkommen der Ämter hoch. Es empfiehlt sich also, rechtzeitig einen Termin zu reservieren. Dafür bietet die Förderlandschaft der Stadt eine Menge an Hilfestellungen für Start-ups. Informationen zur Orientierung findest du im Folgenden.

Nicht ein, sondern zwölf Gewerbeämter

Für die Anmeldung eines Gewerbes sind in Berlin die jeweiligen Ordnungsämter und deren Gewerbeabteilungen zuständig. Deren Einzugsbereich ist durch die einzelnen Bezirke bestimmt, in die die Hauptstadt aufgeteilt ist. Die Ordnungsämter sind entsprechend bei den jeweiligen Bezirksämtern ansässig. Von diesen gibt es insgesamt zwölf in der Stadt. Für die Gewerbeanmeldung relevant ist dabei dasjenige Amt, in dessen Bezirk das Gewerbe gemeldet werden soll. Das zuständige Gewerbeamt liegt also nicht unbedingt in dem Bezirk, in dem du wohnst. Je nach Sitz des Unternehmens sind die richtigen Anlaufstellen für den Gewerbeschein:

  • die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamts Charlottenburg-Wilmersdorf
  • die Gewerbeabteilung des Ordnungsamts Friedrichshain-Kreuzberg
  • das Ordnungsamt Lichtenberg
  • das Ordnungs- und Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf
  • die Arbeitsgruppe Gewerbe des Ordnungsamts Mitte
  • die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle im Ordnungsamt Neukölln
  • die Abteilung Gewerbeangelegenheiten des Ordnungsamts Pankow (Fröbelstraße Haus 6)
  • die Gewerbeabteilung im Ordnungsamt Reinickendorf
  • der Gewerbeservice des Ordnungsamts Spandau
  • das Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
  • das Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
  • die Abteilung Gewerbeangelegenheiten beim Ordnungsamt Treptow-Köpenick

Preise und Leistungen der Gewerbeämter

Ist das richtige Amt erst ausfindig gemacht, so sind die folgenden Schritte einfacher. Die Leistungen und Preise sind nämlich in allen Berliner Bezirksämtern dieselben. Gestaffelt sind sie je nach Rechtsform des Unternehmens in Tarife für Einzelgewerbe beziehungsweise Personengesellschaften sowie juristische Personen. Eine zusätzliche Gebühr fällt an, wenn die Anzeige des neuen Gewerbes online erfolgt. Auch die vorzulegenden Unterlagen wie Personalausweis, gegebenenfalls Handelsregisterauszug und die Zustimmung der Gesellschafter sind überall dieselben, da sie sich nach der deutschen Gewerbeordnung richten.

Alles andere als einheitlich sind hingegen die Öffnungszeiten der einzelnen Bezirksämter. Manche von ihnen erlauben gerade einmal an drei Werktagen Personenverkehr, dabei an zwei davon nur vormittags. Gerade in der stressigen Phase zu Beginn der Selbstständigkeit kann daher die Gebühr für eine Anmeldung über das Netz gut angelegt sein: So sparst du dir die Terminfindung und den Zeitaufwand des Amtsbesuchs gleichermaßen.

Um Wartezeiten zu verkürzen, bieten dir manche Bezirksämter die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Das erleichtert die eigene Zeitplanung und erlaubt einen reibungslosen Ablauf des Amtsgangs. Auch hier gibt es aber Unterschiede: Andere Gewerbeabteilungen besitzen diesen Service leider nicht.

Grundsätzlich solltest du dich vor der Anmeldung deines Gewerbes auf der Homepage des jeweiligen Ordnungsamts erkundigen, welche Eigenheiten dort zu erwarten sind. So lassen einige überhaupt nur Personenverkehr nach vorheriger Terminvereinbarung zu. Auch gibt es Unterschiede bei der Frage, wie und sogar ob Gebühren vor Ort bezahlt werden können.

Einheitlicher Ansprechpartner Berlin

Dieser Service bietet sich zur Vereinfachung von behördlichen Angelegenheiten an. Dahinter verbirgt sich ein Service für Dienstleister, der mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingeführt wurde. Ziel ist die vereinfachte Regelung von Verwaltungsvorgängen und Behördengängen. Für dein Gewerbe bedeutet dies, dass du die Anmeldung (ebenso wie eine etwaige Um- und Abmeldung) online über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln kannst. Auch für eine Reihe von Anliegen rund ums Gewerbe, für die nicht die Gewerbeämter zuständig sind, bietet das Angebot schnelle Lösungen ohne mühsame Terminfindung. Die Anmeldung vorübergehender grenzüberschreitender Tätigkeiten ist dort ebenso möglich wie die Beantragung erlaubnispflichtiger Gewerbe oder die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Zur Website: Einheitlicher Ansprechpartner Berlin

Solltest du das Angebot über die Online-Services hinaus nutzen wollen, dann ist auch ein direkter Kontakt realisierbar: Seinen Sitz hat der EA in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (Martin-Luther-Straße 105). Reguläre Öffnungszeiten gibt es allerdings keine; Termine sind dort ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Gründerhauptstadt Berlin

Nirgendwo in Deutschland gibt es eine so rege Gründerszene wie in der Bundeshauptstadt. Etwa ein Drittel der deutschen Start-ups wird hier angemeldet und die Gründerquote liegt deutlich über der anderer Bundesländer. Entsprechend umfangreich ist das Angebot für Existenzgründer in der Stadt. Neben der IHK Berlin, die als Kooperationspartner des EA auftritt, gibt es spezielle Angebote für Frauen, Personen mit Migrationshintergrund oder Hochschulabsolventen. Es existieren präzise zugeschnittene Beratungsservices für unterschiedliche Branchen, Netzwerke und Förderprogramme. Sich einen Überblick über die Förderlandschaft zu verschaffen, lohnt sich schon vor der Gewerbeanmeldung. Kennst du einmal die relevanten Anlaufstellen und Fördermöglichkeiten für dein Start-up, kannst du die behördlichen Ressourcen zielgenau und effizient nutzen.

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