Wie läuft die Gewerbeanmeldung einer GmbH ab?

Wenn du dauerhaft selbstständig tätig sein und Gewinne erzielen willst, musst du ein Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde anmelden. Mit Ausnahme von Freiberufler*innen sind hierzu alle Selbstständigen verpflichtet, wobei die Rechtsform der GmbH aufgrund ihrer Haftungsbeschränkung besonders gefragt ist. Die formalen Schritte einer Gewerbeanmeldung sind nicht kompliziert. Allerdings kannst du erst deiner gewerblichen Tätigkeit nachgehen, wenn du alle gesetzlichen Meldepflichten erfüllt hast.

Grundsätzliche Voraussetzungen für deine Gewerbeanmeldung

Grundsätzlich kann jeder in Deutschland ein Gewerbe gründen, der volljährig und geschäftsfähig ist. Häufig verfügt eine GmbH über mehrere Gesellschafter, alle gesetzlichen Vertreter sind bei der Gewerbeanmeldung anzugeben und in der Satzung und weiteren offiziellen Dokumenten aufzuführen.

Damit es zu einer offiziellen Anmeldung des Gewerbes bei den zuständigen Behörden kommen kann, muss eine notarielle Beurkundung der Satzung vorliegen. Der Notar stellt im Vorfeld für das stehende Gewerbe oder andere Formen der GmbH fest, ob die Satzung gesetzeskonform formuliert wurde und alle relevanten Angaben über Standort, Gesellschafter, Geschäftsführer und mehr beinhalten.

Weshalb ist eine Gewerbeanmeldung überhaupt notwendig?

Das Gewerberecht in Deutschland und vielen anderen Staaten schreibt die offizielle Eintragung von Unternehmen bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit vor. Hierdurch soll nach außen hin deutlich werden, dass es sich um einen seriösen und eingetragenen Geschäftsbetrieb handelt. Kommt es zu Streitigkeiten, ist das Unternehmen aufgrund der offiziellen Eintragung auffindbar.

In manchen Geschäftsfeldern ist es im Sinne der Allgemeinheit, sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe zu betreiben. Nicht jedermann sollte eine Tankstelle eröffnen oder Kunden in Finanz- und Versicherungsfragen beraten können. Eine Eintragung beim Gewerbeamt und anderen Behörden zeigt, dass der Gewerbetreibende über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügt und als seriöser Marktteilnehmer gewerblich fungiert.

Die GmbH als Gesellschaftsform und weitere Alternativen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist neben der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Aktiengesellschaft (AG) die wohl bekannteste Rechtsform deutscher Unternehmen. Sie ist für Unternehmen durch die Haftungsbeschränkung eine bevorzugte Wahl, da diese maximal bis zum Stammkapital der Gesellschaft (25.000 Euro) gilt.

Für viele Gründer ist die Höhe des Stammkapitals ein Hindernis, weshalb sich die Unternehmergesellschaft (UG) als Alternative etabliert hat. Sie wurde vom Gesetzgeber vor wenigen Jahren eingeführt, auch um eine Alternative zur britischen Limited zu schaffen. Die UG wird auch als Mini-GmbH bezeichnet, ist als Firma bei vielen Marktteilnehmern jedoch noch nicht so etabliert. Für die offizielle Eintragung des Gewerbes gibt es zudem wenige Unterschiede zwischen der GmbH und der UG.

Für wen genau wird die Anmeldung vorgenommen?

Beachte, dass die Anmeldung im Handelsregister und bei sonstigen Behörden nicht für die einzelnen Geschäftsführer, sondern für die Gesellschaft als juristische Person erfolgt. Allerdings findet bei der Gewerbeanmeldung deiner GmbH eine Prüfung statt, ob die Geschäftsführer tatsächlich zur Führung der Firma geeignet sind. Dies gilt vorrangig in Branchen, bei denen besondere Qualifikationen und Pflichten durch den Gesetzgeber vorgeschrieben sind.

Die Eintragung deines Gewerbes im Handelsregister

Die Anmeldung beim Gewerbeamt und die Eintragung ins Handelsregister sind die grundlegenden Schritte, damit du mit deinem Gewerbe unternehmerisch tätig werden kannst. Eine Ausnahme bilden lediglich die freien Berufe: Bei einer freiberuflichen Tätigkeit wie Arzt, Künstler, Hebamme oder Dozent musst du keine Gewerbeerlaubnis mit den entsprechenden Eintragungen einholen.

Vom Ablauf her ist es sinnvoll, zunächst die Eintragung ins Handelsregister vorzunehmen und auf die Veröffentlichung zu warten, bevor du die Anmeldung beim Gewerbeamt vornimmst. Die notarielle Beratung ist dir wie bei einer OHG und weiteren Gesellschaftsformen im Vorfeld zu empfehlen. Dies gilt auch, um abzuklären, in welchen Fällen die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft üblich und sinnvoll ist.

Weitere Meldepflichten für dein Unternehmen

Wenn du alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt und deine Anmeldung beim Gewerbeamt und den Eintrag ins Handelsregister vorgenommen hast, kommen weitere Pflichten auf dich zu. Kurze Zeit später wird das Finanzamt dich kontaktieren, um deiner Gesellschaft eine Steuernummer zuzuteilen. Wenn du ein Handwerksunternehmen als GmbH betreibst, ist eine Anmeldung in der Handwerkskammer notwendig, für andere Unternehmensformen ist die Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) unverzichtbar. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften fungieren beispielsweise als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Fallen Kosten für die Anmeldung an?

Was die Gewerbeanmeldung anbelangt, erhebt jede Stadt oder Gemeinde einen eigenen Gebührensatz. Dieser liegt im Regelfall im mittleren zweistelligen Eurobereich. Für die Überprüfung der Satzung deiner GmbH und die Eintragung ins Handelsregister solltest du vorrangig Kosten für den Notar einkalkulieren, in der Summe kommen schnell einige Hundert Euro zusammen. Notare folgen hierbei einer festgelegten Gebührenordnung, allerdings kann sich der Service der einzelnen Dienstleister voneinander unterscheiden. Zusatzkosten hängen von der Art des Gewerbes ab, beispielsweise benötigst du für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ein polizeiliches Führungszeugnis.

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