Gewerberegister: Anmeldung, Auskunft und weitere Infos

In Deutschland gilt die Gewerbefreiheit, das heißt, du kannst dich ohne weitere Voraussetzungen mit einem eigenen Gewerbe selbstständig machen. Handelt es sich dabei um ein Gewerbe, bist du zur Eintragung ins Gewerberegister verpflichtet. Ob es sich überhaupt um eine gewerbliche Tätigkeit gemäß Gewerbeordnung handelt, ist dabei individuell zu prüfen. Hier kannst du nachlesen, was du zum Thema wissen solltest.

Warum überhaupt eine Eintragung deiner Firma?

Es besteht ein großes rechtliches Interesse, Gewerbetreibende zu erfassen. Für Kunden ist es wichtig, zu erkennen, ob ein Unternehmen seriös arbeitet und seinem Business offiziell nachgeht. Auch um den Rechtsanspruch Dritter durchzusetzen oder generell schriftlich Kontakt aufnehmen zu können, müssen offizielle Informationen wie die betriebliche Anschrift und der Inhaber hinterlegt sein. Durch den Eintrag ins Gewerberegister ist dies gewährleistet, wobei du den Eintrag beim Gewerbegericht als Teil des Amtsgerichts als zuständige Stelle durchführen musst.

Bei der Gewerbeanmeldung wird dir ein Gewerbeschein ausgestellt, der als offizielles Dokument die Erlaubnis zur Ausführung deiner Tätigkeit gibt. Kurz danach wird das Finanzamt Kontakt zu dir aufnehmen, um deinem Gewerbe eine eigene Steuernummer zu geben. Je nach Art deiner Tätigkeit kommt es zu weiteren Anmeldungen, beispielsweise bei der IHK oder der Handwerkskammer.

Müssen alle Selbstständigen und Freiberufler ihr Gewerbe eintragen lassen?

Freiberufler wie Künstler, Journalisten, Hebammen oder Dozenten sind kein Gewerbe und brauchen deshalb keinen Eintrag im Gewerberegister. Vor den Augen des Gesetzgebers sind sie als Privatpersonen zu behandeln, die mit ihrer persönlichen Steuernummer Rechnungen stellen und hierüber beim Finanzamt gemeldet bleiben. Nicht immer ist für Ämter und öffentliche Einrichtungen eindeutig erkennbar, ob eine berufliche Tätigkeit gewerblich oder frei ausgeführt wird. Bevor es zu Konflikten kommt, solltest du rechtzeitig im Vorfeld diesen Sachverhalt klären, beispielsweise mit einem Gründungscoach oder den Behörden selbst.

Wie läuft die Eintragung formal ab?

Früher wurde die Anmeldung des Gewerbes ausschließlich durch persönliche Vorsprache unter der Präsentation einschlägiger Dokumente durchgeführt. Mittlerweile wird immer häufiger das Einreichen von schriftlichen Anträgen online durch die Behörden ermöglicht, alle wesentlichen Angaben für die Gewerbeanmeldung kannst du digital vornehmen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es trotzdem zu einer persönlichen Vorsprache kommen muss, beispielsweise wenn es Zweifel über die Gewerbetätigkeit gibt und weitere Informationen eingefordert werden. Informiere dich frühzeitig, ob die angezeigte Tätigkeit den Vorgaben der Gewerbeordnung (GewO) entspricht und halte entsprechend einschlägige Dokumente bereit.

Welche Gebühr dich beim Eintrag ins Gewerberegister erwartet

Im Unterschied zur Eintragung ins Handelsregister kannst du deine Firma selbst und ohne einen Notar ins Gewerberegister eintragen lassen. Welche Gebühr für die Eintragung in das öffentliche Register anfällt, wird von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde festgelegt. Du kannst online die entsprechende Gebührenordnung finden, oder eine Nachfrage beim Gewerbe- oder Ordnungsamt stellen. Die Kosten bei der zuständigen Stelle liegen in den meisten Fällen zwischen 20 und 30 Euro. Vor Ort kannst du bar oder mit EC-Karte bezahlen, bei einer Online-Anmeldung wird der Gewerbeschein erst nach Überweisung der Gebühr versendet. Beachte hierfür, dass du deine betriebliche Anschrift oder private Wohnanschrift korrekt angibst.

Wie lässt sich eine Auskunft über Einträge einholen?

Neben deinem eigenen Eintrag ist das öffentliche Register wichtig, um durch einen Antrag weitere Informationen über andere Gewerbetreibende einzuholen. Eine Gewerberegisterauskunft kannst du bei deiner zuständigen Behörde vor Ort erfragen und hierfür einen Antrag mittels Formular stellen. Auch online ist die Anfrage möglich, da alle Kommunen die Grunddaten der Betriebe in einem zentralen Register zusammenführen. Privatpersonen wird bei einem berechtigten Interesse ebenfalls die Auskunft erteilt.

Es gibt verschiedene Varianten des Registerauszuges, beispielsweise um Informationen über Änderungen der Vergangenheit zu erhalten. Online angefragt, solltest du Name, Firmensitz deines Betriebes oder private Wohnanschrift gewissenhaft angeben. Nur so wird dich das Auszugsdokument erreichen und die gewünschten Grunddaten oder weiterführende Informationen aufzeigen. Für die Auskunft über einen Eintrag im Gewerberegister sind abhängig von der Auszugsart wenige Euro zu zahlen.

Was gilt für die Ummeldung und abgemeldete Betriebe?

Für die Anmeldung deines Gewerbebetriebs wirst du um die Zahlung der Gebühr und den Erwerb des Gewerbescheins nicht herumkommen. Ist deine Gewerberegisterauskunft nicht mehr aktuell, beispielsweise weil der Name von Inhabern oder die Firmenanschrift sich ändern, ist eine Ummeldung notwendig. In den meisten Gemeinden fällt hierfür eine Gebühr an, die in der gleichen Dimension wie bei einer Anmeldung liegt. Anders sieht es für abgemeldete Betriebe aus, die nicht mehr ihrem gewerblichen Zweck nachgehen. Für die Löschung des Eintrags aus dem Gewerberegister wird im Normalfall keine Gebühr verlangt.

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