Kleingewerbe – alle Infos & Regelungen

Ein Kleingewerbe ist keine echte Unternehmensform, sondern eine etwas vage Definition einer einfachen gewerblichen Tätigkeit. Sie wird oft mit dem Begriff Kleinunternehmer verwechselt. In diesem Artikel erfährst du, was es mit dem Kleingewerbe auf sich hat, wie du eines gründest und welche Vorteile es hat.

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit, die nicht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unterliegt. Das ist der Fall wenn „das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert” (HGB § 1).

Nur Einzelunternehmen oder GbRs können als Kleingewerbe agieren. Freiberufler gelten generell nicht als Gewerbetreibende.

Feste Grenzen, etwa bezüglich des Jahresumsatzes, des Gewinns oder der Arbeitnehmerzahl, gibt es beim Kleingewerbe nicht. Einen Anhaltspunkt geben Faktoren wie der Jahresumsatz, das Betriebsvermögen oder die Anzahl der Mitarbeitenden. In der Regel geht man davon aus, dass die kaufmännische Grenze bei 250.000 Euro Jahresumsatz, einem Betriebsvermögen von 100.000 Euro oder mindestens fünf Angestellten erreicht wird.

Warum hat der Gesetzgeber das Kleingewerbe geschaffen?

Wenn du keinen freien Beruf ausübst, bleibt in den meisten Fällen nur die Gründung und offizielle Anmeldung eines Gewerbes. Einsteiger in die Selbstständigkeit sind dabei schnell von den formalen Pflichten und Regelungen überfordert. Der bürokratische Aufwand ist für eine kleinere Tätigkeit nicht gerechtfertigt.

Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Kleingewerbe die Möglichkeit geschaffen, ein Einzelunternehmen mit weniger buchhalterischer und steuerlicher Formalitäten zu führen.

Wer entscheidet, ob ich ein Kleingewerbe bin?

Wenn du ein Gewerbe anmeldest, entscheidet das Finanzamt darüber, ob du ein Kleingewerbe oder ein reguläres Gewerbe (mit kaufmännischem Geschäftsbetrieb) betreibst.

Was ist der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbe?

Diese beiden Begriffen werden oft miteinander verwechselt, obwohl sie nichts miteinander zu tun haben.

  • Kleingewerbe bezieht sich auf die Art und den Umfang deines Geschäftsbetriebs.
  • Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Mit der Kleinunternehmerregelung kannst du dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn dein Umsatz im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übersteigt und im Vorjahr nicht über 22.000 Euro lag.

Du kannst gleichzeitig ein Kleingewerbe betreiben und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen – kannst dich aber genauso gut dagegen entscheiden.

Wie kann ich ein Kleingewerbe anmelden?

Da das Kleingewerbe nur eine spezielle Form eines Gewerbebetriebs ist, gehst du beim Kleingewerbe anmelden genauso wie bei der Anmeldung eines gewöhnlichen Gewerbes vor.

Anmeldung bei IHK, Berufsgenossenschaft und Co.

Je nach Art deiner Tätigkeit wirst du weitere Anmeldungen vornehmen müssen, die deinem Berufsstand entsprechen. Beachte, dass du mit einem Kleingewerbe nicht als vollwertiger Kaufmann giltst, selbst wenn du einen Online-Shop betreibst oder anderweitig verkaufend tätig bist.

Nur wenn du als echter Kaufmann auftrittst, also kein Kleingewerbe betreibst, wird neben der Gewerbeanmeldung eine Registrierung im Handelsregister notwendig.

Falls dein Kleingewerbe ein Handels- oder Industriebetrieb ist, ist die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben.

In vielen Branchen gibt es Berufsgenossenschaften, in denen eine Anmeldung ebenfalls notwendig ist. Die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft hat nicht nur formale Gründe. Oft bieten Genossenschaften ihren Mitgliedern Zusatzleistungen wie eigene Konzepte für die private Altersvorsorge. Im Falle von Mitarbeitern in deinem Kleingewerbe ist ein Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse notwendig.

Vorteile und Nachteile eines Kleingewerbes

Für Laien wirkt das Kleingewerbe wie ein Mini-Unternehmen, aus dem die Vor- und Nachteile der Unternehmensform nicht eindeutig hervorgehen. Neben dem steuerlichen Aspekt mit Vorteilen bei der Umsatzsteuer und der vereinfachten Buchführung werden nachfolgend die wichtigsten Vor- und Nachteile für Kleingewerbetreibende zusammengefasst.

Die wichtigsten Vorteile:

  • Im Unterschied zur GmbH und anderen Gesellschaftsformen benötigst du für die Gründung eines Kleingewerbes kein Startkapital.
  • Die Gründung erfolgt ohne große Formalitäten und ist bei der Anmeldung im Gewerbeamt vergleichsweise günstig.
  • Der Nachweis einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei der Steuer ist ausreichend, auf eine doppelte Buchführung kannst du verzichten.

Die wichtigsten Nachteile:

  • Durch das fehlende Startkapital haften Kleingewerbetreibende mit dem privaten Vermögen.
  • Für ein Engagement von Investoren ist die Gründung als Kleingewerbe nicht möglich, hier ist die GmbH die gängige Unternehmensform.
  • Es gibt formale Einschränkungen für deinen Auftritt nach außen, beispielsweise in der Wahl deines Firmennamens.

Neben der Art deiner beruflichen Tätigkeit sind somit primär dein vorhandenes Kapital sowie die Suche nach Geldgebern Kriterien bei der Unterscheidung zwischen Kleingewerbe oder einer anderen Rechtsform. Bei der GmbH beispielsweise ist ein stattliches Startkapital mitzubringen, was die meisten Gründer finanziell überfordert und den Weg zu einem Kleingewerbe automatisch ebnet.

Steuern beim Kleingewerbe

Diese Steuern zahlst du mit einem Kleingewerbe:

  • Die Einkommensteuer auf deine Gewinne. Du ermittelst sie nach Abschluss des Geschäftsjahres , indem du Einnahmen und Aufwendungen gegenüberstellst.
  • Auch als Kleingewerbe zahlst du Gewerbesteuer. Dafür gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn. Die Höhe der Gewerbesteuer unterscheidet sich je nach Gemeinde.
  • Für die Einnahmen auf deinen Rechnungen musst du Umsatzsteuer abführen. Du kannst allerdings die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Die Umsatzgrenze hierfür ist 22.000 Euro im vergangenen Geschäftsjahr und 50.000 Euro im laufenden Geschäftsjahr.

So funktioniert die Steuererklärung für dein Kleingewerbe

Sozialversicherung für Kleingewerbetreibende

Unternehmer mit einem Kleingewerbe sind nach den Vorhaben des Gesetzgebers sozialversicherungsfrei. Als Gewerbebetrieb mit diesem Status kannst du auf freiwilliger Basis wählen, ob du wie Angestellte über die gesetzliche Krankenversicherung deine Gesundheit absichern willst oder ob du Mitglied in der privaten Krankenversicherung werden möchtest. Eine Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung gilt für jeden Erwerbstätigen in Deutschland, was zukünftig auch für die Vorsorge in der Rentenversicherung gilt.

Buchhaltung für Kleingewerbe

Auch wenn die Vorschriften für ein Kleingewerbe nicht so strikt sind wie bei einem großen Betrieb, wirst du um eine grundlegende Buchhaltung nicht herumkommen. Diese ist nach den allgemeinen Sorgfaltspflichten durchzuführen, sodass ein einfaches Nachvollziehen deiner Einnahmen und Ausgaben möglich wird. Hierbei reicht für Kleingewerbe die einfache Buchführung, während andere Rechtsformen eine doppelte Buchführung durchführen müssen.

In einem Kleingewerbe musst du alle Quittungen und Rechnungen des aktuellen Geschäftsjahres sowie der letzten Geschäftsjahre aufbewahren. Die Fristen hängen von der Dokumentenart ab und orientieren sich an den zeitlichen Vorgaben, die auch größere Unternehmen und Händler zu beachten haben.

Außerdem bist du aufgefordert, ordentliche Rechnungen deines Kleingewerbes nach den allgemeinen Maßstäben des Gesetzgebers zu stellen.

Hierzu gehören dein Name und die vollständige Adresse des Kleingewerbes, genauso wie die entsprechenden Angaben des Rechnungsempfängers. Das Schreiben muss eine Steuernummer tragen, die entweder direkt vom Finanzamt für dein Gewerbe ausgestellt wurde oder alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist. Den Rechnungsschreiben muss eindeutig zu entnehmen sein, welche Leistungen oder Waren in welchen Mengen du mit dem Kunden abrechnest. Außerdem müssen Daten für den Tag der Leistungserbringung und den Tag der Rechnungsstellung enthalten sein. Letztlich muss das Schreiben eine Rechnungsnummer beinhalten, die für das Finanzamt als durchlaufend erkennbar ist.

Was passiert, wenn dein Kleingewerbe wächst?

Wenn du deine selbstständige Tätigkeit mit einem Kleingewerbe startest, wirst du möglichst bald höhere Einnahmen und Gewinne zu erzielen. Immer wieder sind Start-ups von ihrem Geschäftserfolg überrascht und werden von einem Kleingewerbe zu einem vollwertigen und großen Unternehmen. Der Übergang ist dabei fließend, im Regelfall setzen sich Gewerbeamt oder Finanzamt bei wesentlichen Änderungen mit dir in Verbindung. Natürlich kannst du selbst eine Umfirmierung anstreben, um zur GmbH oder zu einer Gesellschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu werden.

Ein wichtiger Meilenstein ist erreicht, wenn deine unternehmerische Tätigkeit in einem Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 500.000 Euro oder einen Gewinn von mehr als 50.000 Euro generiert. Bei Überschreiten dieser Schwellenwerte bist du zu einem Jahresabschluss verpflichtet – du musst also eine richtige Bilanz erstellen. Bis zu diesem Punkt reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), falls diese wie unten erläutert überhaupt notwendig ist.

Wenn du Einnahmen in kaufmännischer Weise generierst, ist durch die Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ein weiterer Status geklärt. Sobald du bilanzierungspflichtig bist, gehst du deiner Tätigkeit offiziell als Kaufmann nach, unter den Schwellenwerten trittst du nicht verpflichtend als solcher auf. Individuell ist zu überlegen, ob der Status als eingetragener Kaufmann schon vor Erreichen der Schwellenwerte fürs Geschäft dienlich ist.

Das passende Konto für dein Kleingewerbe

Verwalte dein Banking, deine Rechnungen, Belege und die Buchhaltung in nur einem Konto. Mit Holvi sparst du dir Papierkram und kannst dich voll und ganz auf dein Kleingewerbe konzentrieren.

  • Konto & Business Mastercard® für Selbstständige
  • Umsatzsteuer & Gewinn in Echtzeit
  • Rechnungen schreiben
  • Belege verwalten & Buchhaltung vorbereiten

Kleingewerbe-Geschäftskonto

Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.