Nebengewerbe: So machst du dich nebenberuflich selbstständig

Mit einem Nebengewerbe kannst du den Start in die Selbstständigkeit erstmals ausprobieren. Aber wie funktioniert eine nebenberufliche Tätigkeit, welche steuerlichen Pflichten musst du beachten und wie meldest du ein Nebengewerbe an? Das alles erfährst du in diesem Artikel.

Was ist ein Nebengewerbe?

Deine selbstständige Tätigkeit ist ein Nebengewerbe, wenn du sie nicht hauptberuflich und nicht in Vollzeit ausübst. Der Gesetzgeber und insbesondere die Sozialversicherungsträger setzen ein Limit von 20 Arbeitsstunden pro Woche.

Generell gibt es im Nebengewerbe keine Einschränkungen, was den Verdienst der Arbeit angeht. Grundsätzlich gilt, du darfst mit deinem Nebengewerbe nicht mehr verdienen als was, du in deinem Hauptberuf verdienst. Jedoch solltest du genauer recherchieren, falls du Arbeitslosengeld oder BAföG erhältst.

Nebengewerbe vs Kleingewerbe – ist ein Nebengewerbe automatisch ein Kleingewerbe?

Das Kleingewerbe ist ein anderer Begriff. Darunter werden gewerbliche Tätigkeiten verstanden, die keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern. Deine gewerbliche Tätigkeit im Nebengewerbe kann also ein Kleingewerbe sein, synonym sind die Begriffe allerdings nicht.

Mehr zu Kleingewerbe findest du hier.

Hauptgewerbe vs Nebengewerbe – Unterschiede zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe

Rein formal ist jede gewerbliche oder kaufmännische Tätigkeit eines Unternehmens ein Gewerbe, egal ob es sich um eine hauptberufliche oder nebenberufliche Beschäftigung handelt.

Deshalb gibt es bei der Anmeldung keine Unterschiede.

  • Du musst in jedem Fall eine Anmeldung beim Gewerbeamt vornehmen, eventuell ist die Eintragung ins Handelsregister notwendig.
  • Auch die steuerlichen Pflichten sind gleich.
  • Der einzige große Unterschied ergibt sich in der Sozialversicherungspflicht.

Nebengewerbe anmelden – Wo und wie muss ich ein Nebengewerbe anmelden?

Für jede Art von Gewerbe musst du eine offizielle Anmeldung beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde vornehmen. Durch die Anmeldung erhältst du einen Gewerbeschein. Dieser gewährt dir als offizielles Dokument, dass du gewerblich handeln darfst und zu einem seriösen, eingetragenen Partner für Kunden und Geschäftskontakte wirst. Deine Gewerbeanmeldung ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Du kommst um diesen ersten Schritt also nicht herum.

Welche Kosten fallen bei der Gewerbeanmeldung an?

Gründer müssen eine Gebühr zahlen, wenn sie ihr Gewerbe offiziell anmelden. Dabei machen die Ämter keinen Unterschied, ob es sich um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt. In Deutschland gibt es keine einheitliche Gebührenordnung für die Anmeldung. Du solltest mit Kosten im Bereich von 30 bis 70 Euro für die Gewerbeanmeldung rechnen. 

Weitere Anmeldepflichten – Gewerbeanmeldung beim Handelsregister, beim Finanzamt und Sonstiges

Nachdem du die Anmeldung beim Gewerbeamt durchgeführt hast, musst du je nach Gewerbeart dich bei weiteren Behörden und Einrichtungen melden.

Gewerbeanmeldung beim Finanzamt

Die Anmeldung beim Finanzamt ist für alle gleich und unvermeidlich. Nach der Anmeldung deines Gewerbes hast du einen Monat Zeit, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online über ELSTER auszufüllen und abzuschicken. Hast du diesen ausgefüllt und zurückgesendet, wird dir eine Steuernummer zugeteilt. Ohne diese kannst du keine Rechnungen schreiben.

Gewerbeanmeldung beim Handelsregister

Wenn du als eingetragener Kaufmann (e. K.) mit anderen Kaufleuten als offizielle Handelsgesellschaft oder als Kapitalgesellschaft wie eine GmbH tätig werden möchtest, muss zwingend der Eintrag ins Handelsregister erfolgen. Dieser Eintrag wird nicht von dir selbst durchgeführt, sondern durch einen Notar. Die Eintragung ins Handelsregister solltest du nicht lange hinauszögern. Denke daran, einen Namen für dein Nebengewerbe festzulegen und zu prüfen, ob dieser noch nicht vergeben ist. Ansonsten drohen namens- und markenrechtliche Streitigkeiten bis hin zur Schadensersatzforderung.

Gewerbeanmeldung bei der Berufsgenossenschaft

In verschiedenen Berufsgruppen, beispielsweise als Handwerker, wirst du zwingend Teil einer Berufsgenossenschaft. In dieser haben sich alle Angehörigen des Berufs organisiert. Die Mitgliedschaft bietet dir als Gründer einige Vorteile, zum Beispiel kannst du dich mit anderen Berufsangehörigen austauschen. Manche Genossenschaften bieten außerdem eigene soziale Konzepte, etwa um ihren Mitgliedern eine starke Altersvorsorge zu günstigen Konditionen anzubieten. Gründer müssen diese Anmeldung spätestens eine Woche nach ihrem Besuch beim Gewerbeamt durchführen.

Gewerbeanmeldung bei der IHK oder HWK

Die meisten selbstständigen Tätigkeiten sind in die Sparten Industrie, Handel oder Handwerk einzuordnen. In diesen Fällen musst du dich auch mit einem Nebengewerbe bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder bei der Handwerkskammer (HWK) anmelden. Bei einer erfolgreichen Anmeldung wird dir ein entsprechendes Dokument ausgestellt, das du bei der Gewerbeanmeldung im Amt vorlegen musst.

Beachte, dass für die Mitgliedschaft bei der IHK oder HWK Beiträge fällig werden. Diese werden individuell kalkuliert und liegen grob im niedrigen dreistelligen Eurobereich pro Jahr. Wenn du dein Nebengewerbe als Kleingewerbe betreibst, ist eine Beitragsbefreiung möglich. Hier solltest du dich rechtzeitig informieren, beispielsweise bevor du über die Gründung einer GmbH oder einer anderen Rechtsform nachdenkst.

Angestellt und selbstständig – muss ich meinen Arbeitgeber über ein Nebengewerbe informieren?

Jedem Bundesbürger steht es offen, sich im Nebenberuf selbstständig zu machen. Nicht jeder Arbeitgeber wird es jedoch gerne sehen, wenn Angestellte neben ihrem Hauptjob bis zu 20 Stunden in der Woche für einen Nebenerwerb einsetzen. Ob du deinen Arbeitgeber über nebenberufliche Arbeit informieren musst, hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. In diesem wirst du häufig einen Passus finden, der eine Mitteilung über ein aufgenommenes Nebengewerbe verlangt. Fehlt eine solche Formulierung, darfst du ohne Weiteres nebenbei arbeiten und musst dies deinem Chef nicht mitteilen.

Krankenversicherung und Rentenversicherung beim Nebengewerbe

Falls du über deine Festanstellung in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlst, benötigst du im Regelfall keine gesonderte Krankenversicherung, wenn deine wöchentliche Arbeitszeit im Nebengewerbe maximal 20 Stunden umfasst. 

Jedoch sind Obergrenzen für den Hinzuverdienst zu beachten. Sofern du bestimmte Grenzen nicht überschreitest, kannst du bei deinem Ehepartner oder – je nach Alter – bei deinen Eltern in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen bleiben. 

Für die Krankenversicherung gilt genau wie in anderen Sparten – von der Pflegeversicherung bis zur Rentenversicherung – die Beitragskalkulation anhand all deiner Einnahmen. Nimmst du neben deinem Hauptberuf ein Nebengewerbe auf und erzielst hier Umsätze, musst du entsprechend höhere Beiträge in deine soziale Absicherung einzahlen. Eine wichtige Grenze stellt die Beitragsbemessungsgrenze für gesetzlich Versicherte dar. Wird diese erreicht, bleibt der Beitrag unabhängig von höheren Einnahmen aus einer oder mehreren Tätigkeiten auf einem konstanten Niveau.

Die private Krankenversicherung steht den meisten Arbeitnehmern mit einem Nebengewerbe nicht zur Verfügung. Wenn du dennoch eine stärkere Absicherung für deine Gesundheit wünschst, kannst du Zusatztarife bei privaten Anbietern abschließen. Der Nachteil gegenüber der Vollmitgliedschaft in der PKV: Die Beiträge für solche Zusatztarife entrichtest du selbst aus deinen Nettoeinnahmen.

Unsere Empfehlung ist es, im Zweifelsfall bei der Krankenkasse direkt nachzufragen.

Nebengewerbe und Steuern

Die Steuern für ein Nebengewerbe sind mit denen eines Hauptgewerbes vergleichbar. Du musst jährlich deine reguläre Steuererklärung abgeben und neben der Einkommensteuer aus deinem Hauptberuf auch alle Einnahmen aus der Nebentätigkeit angeben und versteuern. Hierbei gibt es Unterschiede, ob du als Kleingewerbe zählst oder die Nebentätigkeit in Rechtsformen wie einer GmbH ausübst.

Als Kleingewerbe reicht das Einreichen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung vollkommen aus, um deinen Gewinn aus der selbstständigen Arbeit anzugeben und zu versteuern. In anderen Rechtsformen bist du zu einer doppelten Buchführung verpflichtet und musst eine echte Bilanzierung mit Jahresabschluss vornehmen. Gerade kleineren Nebengewerben, die mit einem überschaubaren Geschäftserfolg in der Gründungszeit rechnen, ist das Kleingewerbe aus diesen formalen Gründen eher zu empfehlen.

Außerdem bist du zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichtet, egal ob du ein Haupt- oder Nebengewerbe führst. Der Gesetzgeber räumt einen Freibetrag von 24.500 Euro ein. Erst oberhalb dieser Grenze versteuerst du deine gewerblichen Einnahmen effektiv. Gerade für ein Nebengewerbe liegt der genannte Grenzbetrag hoch, sodass du meist ohne Gedanken an die Gewerbesteuer arbeiten kannst.

Besonderheiten bei Gewerbetätigkeiten als Kleinunternehmer

Grundsätzlich musst du auf deinen Rechnungen auch Umsatzsteuer ausweisen, für die eine gesonderte Steuererklärung zu erstellen ist. Abweichend von dieser Pflicht profitierst du von der Kleinunternehmer-Regelung. Diese steht dir offen, wenn du im abgelaufenen Geschäftsjahr keine 22.000 Euro im Nebengewerbe eingenommen hast und im aktuellen Jahr nicht über 50.000 Euro kommen wirst. In diesem Fall erlaubt die Kleinunternehmer-Regelung bei einem Hinweis auf § 19 Absatz 1 UStG im Rechnungsschreiben keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen.

Darf in der Arbeitslosigkeit ein Nebengewerbe geführt werden?

Grundsätzlich ist es dir erlaubt, in Phasen von Arbeitslosigkeit ALG-I zu beziehen und gleichzeitig ein Nebengewerbe zu führen. Allerdings darfst du maximal 15 Stunden pro Woche in diese Tätigkeit investieren, da du ansonsten nicht mehr als arbeitslos giltst. Auch die monatlichen Einnahmen aus dem Nebengewerbe sind auf 165 Euro begrenzt. Falls deine Einkünfte diesen Betrag übersteigen, werden die Zusatzeinnahmen auf dein bezogenes Arbeitslosengeld angerechnet. Es kann außerdem zu Problemen kommen, wenn du den Gründungsausschuss der Arbeitsagentur beanspruchen möchtest, jedoch nur ein Neben- statt Hauptgewerbe gründest.

Starte mit Holvi in die Selbstständigkeit

Holvi ist mehr als ein Geschäftskonto – es ist das Zuhause deiner Finanzen. Schreibe Rechnungen und bereite die Buchhaltung vor – alles in einem Konto. So sparst du dir viel Papierkram und kannst dich auf das konzentrieren, was dir wichtig ist!

Die Vorteile des Holvi Geschäftskontos:

  • Behalte deine Finanzen im Blick
  • Business Mastercard® inklusive
  • Scanne & speichere deine Belege
  • Schreibe Rechnungen online

Geschäftskonto online eröffnen

Holvi gibt es für diese Unternehmensformen:
Freiberufler*innen, Einzelunternehmen und Gewerbe (jeweils ohne Eintrag ins Handelsregister, keine GbRs);
GmbHs und UGs (auch in Gründung).

Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.