Musst du im Nebengewerbe Beiträge zur Krankenversicherung zahlen?

Für jeden Erwerbstätigen in Deutschland ist es vorgeschrieben, Mitglied in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu sein. Wenn du ein Gewerbe gründest, können sich Änderungen ergeben, unabhängig von einer haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit. Wichtig ist, deinen sonstigen beruflichen Status abzuklären, durch den in vielen Fällen keine gesonderten Beiträge anfallen. Andere Pflichten wie die Angabe der Nebeneinnahmen im steuerlichen Erfassungsbogen sind genauso zu bedenken.

Der Status Nebengewerbe und seine Auswirkungen

Um mit einem Nebengewerbe tätig zu werden, musst du im ersten Schritt eine Anmeldung beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde vornehmen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob du neben- oder hauptberuflich selbstständig tätig sein willst. Du erhältst anschließend Post von deinem Finanzamt und von deiner Krankenkasse. Diese klärt ab, in welchem Umfang du nebenberuflich arbeitest und in welcher Höhe Einnahmen anfallen. Hiervon ist es abhängig, ob du mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit zusätzliche Beiträge in die Krankenversicherung einzahlen musst oder nicht.

Nebenberuflich tätig parallel zu deinem Hauptberuf

Besonders einfach gestaltet sich die Situation, wenn du deine gewerbliche Tätigkeit neben einem Hauptberuf mit einem Arbeitgeber ausführst. Solange du hier in Vollzeit arbeitest, musst du als Arbeitnehmer keine gesonderten Beiträge für deine nebenberufliche Tätigkeit zahlen. Dies setzt voraus, dass du in deinem selbstständigen Nebenberuf nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest und mit den Einnahmen gesetzlich vorgeschriebene Grenzen unterschreitest. Wenn du zu viel arbeitest oder einen zu hohen Verdienst hast, kann eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse oder ein privater Versicherungsschutz notwendig werden.

Nebeneinkommen ohne eine Hauptanstellung

Grundsätzlich ist es möglich, auch ohne Anstellung eine nebenberufliche Selbstständigkeit auszuüben. Sofern dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt, darfst du beispielsweise weiterhin ALG-I beziehen und zugleich einer selbstständigen Nebentätigkeit nachgehen. An diese Grenzbeiträge ist auch die Mitgliedschaft in der Familienversicherung gekoppelt. Bleiben deine Einnahmen unabhängig von Ersatzleistungen wie Arbeitslosengeld auf niedrigem Niveau, kannst du in der gesetzlichen Krankenversicherung über deinen Ehepartner abgesichert bleiben.

Sonderfälle: Studium und Minijob

Ein Sonderfall ist die studentische Krankenversicherung, die du für deine Hochschulausbildung nutzen kannst. Dein Versicherungsstatus als Student bleibt erhalten, wenn du maximal 20 Stunden die Woche einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst. Eine freiwillige Versicherung ist nur notwendig, wenn dein Einkommen – unabhängig von der Arbeitszeit – drei Viertel der vom Gesetzgeber festgelegten monatlichen Bezugsgrenze übersteigt.

Ein weiterer Sonderfall ist das Ausüben eines Minijobs auf 450-Euro-Basis. In diesem Fall gibt es eine Freigrenze, die etwas niedriger als der maximale Satz eines Minijobs liegt. Falls dein Arbeitgeber den vollen Zahlrahmen für einen Minijob nutzt, musst du einen Teil deines Einkommens für deinen Versicherungsschutz einzahlen. Unterhalb dieser Grenze profitierst die wie beim Bezug von ALG-II oder ähnlichen Umständen von der Option der Familienversicherung.

Was gilt für eine freiberufliche Tätigkeit?

Deine Tätigkeit muss nicht die Kriterien für ein Gewerbe erfüllen, damit die Grenzbeträge und Regelung für deinen nebenberuflichen Status gelten. Ähnlich verhält es sich, wenn du einen freien Beruf ausübst. Zwar bist du in diesem Fall bei der Existenzgründung nicht zur Anmeldung eines Gewerbes gezwungen und genießt steuerliche Vorteile durch die fehlende Abfuhr von Gewerbesteuer. Für deine Krankenkasse ist es trotzdem interessant, wie viel Zeit du als Freiberufler in deine nebenberufliche Tätigkeit investierst und welches Einkommen du hierbei generierst. Werden die entsprechenden Grenzbeträge bei Ausübung deiner Tätigkeit überschritten, gelten die oben genannten Regelungen in gleicher Weise.

Welche Beiträge musst du an deine Krankenkasse zahlen?

In vielen Fällen ist es nicht notwendig, dass du wegen deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit Beiträge in die Krankenversicherung einzahlst. Ist die Pflicht dennoch gegeben, macht der Status neben- oder hauptberuflich keinen Unterschied. Du kannst somit entweder freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen und dich an den entsprechenden Beitragssätzen des Gesetzgebers orientieren. Oder du entscheidest dich für eine private Absicherung bei einer Versicherungsgesellschaft. Stellst du hier einen Antrag auf deine Absicherung, wirst du individuell mit deinen Lebensrisiken bewertet und ein entsprechender Beitrag wird festgelegt. In der Anfangsphase nach einer Gewerbeanmeldung ist diese Variante häufig nicht lukrativ.

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Nicht nur das Thema Krankenversicherung wirft bei einer selbstständigen oder freien Tätigkeit im Nebenberuf viele Fragen auf. Wenn du für dein nebenberufliches Unternehmen mehr zur Anmeldung beim Gewerbeamt, besten Rentenversicherung oder zum problemlosen Abwickeln deiner Steuererklärung wissen willst, wende dich an einen Gründungscoach oder einen ähnlichen Experten. Beim Thema Steuer ist ein Steuerberatungsbüro die richtige Wahl, um dir zu zeigen, welche Steuern du durch dein Nebengewerbe an das Finanzamt abführen musst.

Übrigens: Vor Gründung eines Gewerbes solltest du in jedem Fall Rücksprache mit deinem Arbeitgeber halten. Dieser kann ein entsprechendes Bestreben ablehnen, wobei die entsprechenden Regelungen in deinem Arbeitsvertrag stehen sollten. Abgelehnt wird dein Gesuch vor allem, wenn es zu einer Konkurrenzsituation zu deinem Arbeitgeber kommt oder du deinen Hauptjob vernachlässigst. Auch hierbei helfen dir Experten, die richtige Strategie bei der Gründung zu wählen.

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