Freiberufler und Steuern – welche musst du zahlen?

Das Thema Steuern ist bei vielen Menschen nicht gerade beliebt. Gerade Selbstständige achten bei der Gründung auf jeden Euro und möchten sparen, wo sie nur können. Die Steuern solltest du von Anfang an in deine Planung miteinbeziehen. Die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer sind die beiden Steuerarten, die du bei einer freiberuflichen Tätigkeit immer im Blick haben solltest. Ein Steuerberater kann dir helfen, Vorauszahlungen zu berechnen.

Die alles entscheidende Frage: Bist du Freiberufler*in?

Um die Frage beantworten zu können, welche Steuern du als Freiberufler zahlen musst, muss zunächst geklärt werden, ob du überhaupt eine freiberufliche Tätigkeit ausübst. Das entscheidet das Finanzamt anhand eines Katalogs. Der Katalog ist unterteilt in mehrere Kategorien, zum Beispiel:

  • Heilberufe
  • kulturelle Berufe
  • naturwissenschaftliche und technische Berufe
  • rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe

In der Regel kannst du dich einem dieser Berufszweige zuordnen, auch, wenn du ähnliche Berufe ausübst. Gehörst du in diesem ersten Schritt zu den freien Berufen, musst du im zweiten Schritt noch einige Fragen beantworten:

  • Besitzt du für deine Fähigkeit eine besondere berufliche Qualifikation?
  • Sind deine Leistungen geistig, schöpferisch oder?
  • Vertrauen dir deine Kunden fachlich?
  • Leistest du persönlich?
  • Entscheiden sich deine Kunden frei für deine Leistung?
  • Bist du verantwortlich für die Dinge in deinem Unternehmen?
  • Triffst du deine fachlichen Entscheidungen frei und unabhängig?

Wenn du alle Fragen mit Ja beantwortet hast, gehst du einer freiberuflichen Tätigkeit nach, auch, wenn du in einem Unternehmen als freier Mitarbeiter eingestellt wurdest, und musst somit keine Gewerbesteuer zahlen.

Welche Vorteile hast du als Freiberufler*in?

Als Freiberufler gehst du keiner gewerblichen Tätigkeit nach, musst also kein Gewerbe anmelden und somit auch keine Gewerbesteuer zahlen. Du bist kein Mitglied der IHK und hast auch keinen Eintrag im Handelsregister. Damit entfällt auch die doppelte Buchführung. Die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht für dich aus, füge sie einfach deiner Einkommensteuererklärung bei. Die Körperschaftssteuer musst du ebenfalls nicht zahlen, da du keine Kapitalgesellschaft bist. Wichtig für dich sind also im Grunde genommen nur zwei Steuerarten: die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer.

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer kennst du bestimmt schon aus deinen Zeiten als Arbeitnehmer. Sie hängt von dem zu versteuernden Einkommen ab, das du aus deiner Tätigkeit erwirtschaftet hast. Als Selbstständiger gilt als Grundlage dein Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit, also der Gewinn, den du gemacht hast. Die Einkommensteuer steigt in Deutschland progressiv an. Das bedeutet, dass dein Steuersatz umso höher ist, je höher dein Gewinn ist. Diesen ermittelst du als Freelancer anhand der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dazu musst du in deiner Steuererklärung zusätzlich die Anlage EÜR ausfüllen.

Als Selbstständiger musst du dich beim Finanzamt anmelden, indem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst. Hier solltest du nicht den Fehler machen, deine Gewinne zu optimistisch einzuschätzen, denn die zu zahlende Einkommensteuer wird anhand deiner Prognosen festgelegt. Zwar bekommst du zu viel gezahlte Steuern am Ende des Jahres wieder, musst diese jedoch erst einmal als Vorauszahlung an das Finanzamt leisten. Wenn du dir nicht sicher bist, ist es sinnvoll, dir von einem Steuerberater zu helfen lassen.

Wie bei Arbeitnehmern gehören in deine Steuererklärung auch die außergewöhnlichen Belastungen, die du steuerlich geltend machen kannst. Besonders genau dokumentiert wird hier die betriebliche Nutzung oder die private Nutzung von Firmeneigentum (zum Beispiel ein Kraftfahrzeug, das sowohl zum Einkaufen für das Abendessen als auch den Transport von benötigten Rohstoffen für das Unternehmen genutzt wird). In der EÜR kannst du die betriebliche Nutzung und die Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Was sind die Umsatzsteuer und die Vorsteuer?

Erst einmal vorweg: Bist du Kleinunternehmer*in und machst die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung für dich geltend, beträgt dein Umsatz also weniger als 22.000 Euro, musst du die Umsatzsteuer auf Rechnungen nicht ausweisen und musst somit auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Allerdings kannst du auch keine Umsatzsteuer, die du selbst gezahlt hast (die sogenannte Vorsteuer) geltend machen. Dafür sparst du aber auch jede Menge Büroarbeit ein.

Verzichtest du auf die Kleinunternehmer-Regel, weist du in deinen Rechnungen die Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer genannt) aus. Du zahlst natürlich auf erhaltene Lieferungen und Leistungen selbst auch Umsatzsteuer. Diese gezahlte Umsatzsteuer kannst du als Vorsteuer von der von dir eingenommenen Umsatzsteuer abziehen und erhältst deine Umsatzsteuerlast. Je nachdem, wie hoch die eingenommene Umsatzsteuer ist, verlangt das Finanzamt von dir Umsatzsteuervorauszahlungen, damit die Schuld am Ende des Jahres nicht so groß wird. Um die Höhe zu ermitteln, musst du zum 10. des Folgemonats die sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. In dieser stehen die Beträge der Rechnungen, die du ausgestellt hast, sowie die Betriebsausgaben mit der entsprechenden Vorsteuer. Die Differenz ergibt deine Steuerschuld.

Die Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer werden oftmals synonym verwendet. Bei Geschäftskunden kannst du auch beide Begriffe verwenden. Bei deinen Kunden verwendest du jedoch lieber den Begriff Mehrwertsteuer, da dieser in der Umgangssprache geläufiger ist.

Fazit

Als Selbstständige*r oder freie*r Mitarbeiter*in (auch Freelancer genannt) musst du nur zwei Arten von Steuern kennen: die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer. Um diese zu berechnen, musst du das Einkommen aus deiner Tätigkeit (zum Beispiel als Freelancer) und die steuerlich absetzbaren Ausgaben kennen. Anhand der EÜR kannst du deinen Umsatz und, wenn du zum Beispiel die Steuererklärung mit ELSTER machst, die zu zahlende Einkommensteuer und die zu zahlende Umsatzsteuer errechnen lassen. Für viele Selbstständige ist dies mit sehr viel Aufwand und Unsicherheit verbunden. Wenn du dir nicht sicher bist, wende dich an einen Steuerberater. Dieser kann dir zum Beispiel genau erklären, welche Betriebsausgaben du steuerlich geltend machen kannst, welche Umsätze wie besteuert werden und bei welchen Rechnungen du die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kannst. Vielleicht kannst du dann später deine Steuererklärung doch alleine erstellen.

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