Was ist ein Freiberufler?

Freiberufler sind  Selbstständiger, die kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Ob du Freiberufler*in bist, hängt von deiner Tätigkeit ab.

Vorteile als Freiberufler*in

  • Du musst keine doppelte Buchführung vornehmen
  • Du bist nicht bilanzierungspflichtig
  • Du musst keine Gewerbesteuer zahlen
  • Du musst nicht Mitglied in einer Handelskammer wie der IHK werden

Wer ist Freiberufler*in?

Was als freier Beruf gilt, ist gesetzlich durch § 18 Absatz 1 Einkommensteuergesetz festgelegt. Der Text umfasst sämtliche Tätigkeiten und Berufsgruppen, die als freie Berufe eingestuft werden. Zu den wichtigsten Berufen gehören:

  • Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater
  • Künstler, Journalisten und Publizisten
  • freie Dozenten und Lehrer
  • Hebammen, Heilpraktiker und Krankengymnasten
  • Ingenieure und Architekten
  • beratende Volks- und Betriebswirte

Was sind katalogähnliche Berufe?

Neben den Katalogberufen und Tätigkeitsberufen sind im Gesetz auch „ähnliche Berufe“ aufgeführt, ohne dass diese näher bestimmt werden. Der bisherigen Rechtsprechung zufolge handelt es sich dabei um Berufe, die im Grunde den Tätigkeitsprofilen der Katalogberufe beziehungsweise den Anforderungen der Tätigkeitsberufe entsprechen. Zu den katalogähnlichen Berufen zählen beispielsweise:

  • Bergführer
  • Dirigent
  • Erfinder
  • Ergotherapeut
  • Fotodesigner/Fotograf
  • Logopäde
  • Masseur
  • Modedesigner
  • Musiker
  • Reitlehrer
  • Schauspieler
  • Tanzlehrer
  • Unternehmensberater
  • Werbetexter

Als Faustregel gilt: Zu den Freiberuflern zählst du, wenn du einem Katalogberuf, einem katalogähnlichen Beruf oder einem Tätigkeitsberuf nachgehst.

Wer entscheidet über den Status als Freiberufler*in?

Je nachdem, welcher Tätigkeit du mit deiner Selbstständigkeit nachgehst, erwirbst du den Status eines freien Berufes – oder eben nicht. Nicht immer ist die Lage aber ganz eindeutig. Nicht alle Tätigkeiten sind im Wortlaut im Gesetz zu finden. Dann kommt es auf die Vergleichbarkeit und Ähnlichkeit mit den genannten Berufen an. Im Zweifelsfall entscheidet das Finanzamt darüber, ob deine Tätigkeit als freiberufllich oder gewerblich klassifiziert wird.

Freiberufler*in oder nicht – Kriterien

Verschiedene Berufsbilder können einen freiberuflichen oder gewerblichen Charakter haben. Beispielsweise wirst du als Einzelperson freiberuflich Nachhilfe geben können. Genauso kannst du eine große Nachhilfeschule mit vielen Mitarbeitern gründen, ohne irgendwann selbst zu dozieren. Die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbe ist nicht immer einfach und wird am Ende vom Finanzamt vorgenommen.

Ein wichtiger Maßstab für eine freiberufliche Tätigkeit ist die Leistungserbringung nach höherer Art. Gemeint ist, dass du mit einer Hochschulausbildung als Lehrer eher Nachhilfe im Freiberuf geben kannst als jemand, der nie eine lehrende Tätigkeit ausgeübt hat. Hier wirst du mit einer Nachhilfeschule eher eine gewerbliche Tätigkeit mit offizieller Gewerbeanmeldung aufweisen. Noch strikter wird dies für wirtschaftsberatende Berufe bewertet. Wenn du andere Firmen bei ihren wirtschaftlichen Projekten und in der Unternehmensführung beraten willst, musst du die entsprechende Fachqualifikation aufweisen.

Ein weiteres Merkmal für Freiberufler*in ist der Status, deine Arbeit eigenverantwortlich durchzuführen und eine unabhängige Erbringung deiner Leistungen nachzuweisen. Für künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten ist eine schöpferische Begabung wichtig. Deine erzeugten Werke müssen eine Schöpfungshöhe aufweisen. Der Nachweis hierüber kann zu Diskussionen führen.

Unterschied zwischen Freiberufler*innen und freien Mitarbeiter*innen

Für Unternehmen sind freie Mitarbeiter*innen, auch Freelancer*innen genannt, eine beliebte Alternative zu Angestellten geworden. In der Regel müssen für sie keine Sozialversicherungsbeträge gezahlt werden. Freelancer*innen sind deshalb vergleichsweise günstige Mitarbeiter*innen.

Oft werden die Begriffe freier Mitarbeiter und Freiberufler vermischt oder verwechselt, sie haben jedoch nichts miteinander zu tun.

  • Freiberufler*in ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet die selbstständige Tätigkeit in einem der oben genannten Katalogberufe.
  • Freie*r Mitarbeiter*in bezieht sich auf das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Unternehmen – freie Mitarbeiter*innen sind nicht angestellt, sondern arbeiten selbstständig. Dabei können sie entweder als Freiberufler*innen oder als Gewerbetreibende eingestuft sein.

Kann man als Freiberufler*in eigene Mitarbeiter haben?

Als Freiberufler*in mit dem entsprechenden Auftragsvolumen wird du vielleicht irgendwann selbst Mitarbeiter anstellen wollen. Grundsätzlich ist dies möglich, ohne dass du den Status als Freiberufler*in einbüßt. Allerdings gibt es abhängig von deiner Branche und Tätigkeit Einschränkungen, wie viele Personen du als Angestellte oder freie Mitarbeiter führen darfst.

Keine Begrenzungen gibt es für Hilfskräfte im Sekretariat oder als Reinigungskräfte. Für Mitarbeiter*innen, die eigene Fachkenntnisse aufweisen, gibt es abhängig von der Berufsgruppe Grenzen nach oben. Falls du diese nicht beachtest, wird dich dein Finanzamt als Gewerbetreibenden einstufen. Rückwirkend ist auch die Aberkennung deines freiberuflichen Status möglich. Gewerblich statt freiberuflich tätig zu sein, wird steuerliche Nachzahlungen mit sich bringen, die sehr empfindlich ausfallen können.

Rechtsformen für Freiberufler*innen

Ob freie Mitarbeit im Home-Office oder mit eigener Kanzlei oder Praxis: Für deine freiberufliche Tätigkeit stehen dir eine Reihe von Rechtsformen offen. Du wirst dich zwangsläufig für eine dieser Rechtsformen entscheiden müssen, selbst wenn du nicht zwingend ein Gewerbe gründen wolltest. Überlege im Vorfeld, welche Form für dich sinnvoll ist und lasse dich bei diesem Thema von einem Gründungscoach oder Steuerberater unterstützen.

Als Einzelperson

Viele Selbstständige möchten oder können ausschließlich auf eigene Faust arbeiten und bleiben durchweg als Einzelunternehmen tätig. Typische Beispiele sind Schriftsteller oder Künstler, die in ihrer Tätigkeit nicht auf andere Personen angewiesen sind. Auch Ärzte mit einer eigenen Praxis oder Anwälte mit einer eigenen Kanzlei fallen in diesen Bereich.

Zusammen mit anderen Freiberufler*innen

Wenn du mit anderen Freiberufler*innen im Team arbeiten möchtest, ist das in einer GbR oder einer Partnerschaftsgesellschaft möglich. Der größte Unterschied besteht dabei in der Haftung.

Als GmbH

Du kannst dich auch als Freiberufler für die Gründung einer GmbH entscheiden, ohne zwangsläufig ein Gewerbe betreiben zu müssen. Der Vorteil liegt primär bei der Haftung, da du eventuelle Ansprüche über die Gesellschaft abwickeln kannst. Der Nachteil ist das teilweise sehr hohe Startkapital, dass du für die Gründung einer bestimmten Gesellschaftsform mitbringen musst.

Anmeldung als Freiberufler*in

Wenn du dich zum ersten Mal mit dem Gedanken an eine freiberufliche Tätigkeit beschäftigst, fragst du dich sicher auch, wer sich für deine neue Aufgabe interessiert. Du denkst an Behörden, die du in Kenntnis setzen musst. Es ist gut und richtig, dass du dich sofort zu Beginn deiner neuen beruflichen Herausforderung mit dieser Fragestellung auseinandersetzt. Sobald die Formalien erledigt sind, konzentrierst du dich voll darauf, Werbung für dein Unternehmen zu machen und die ersten Aufträge einzuholen. Die Art und die Menge der Anmeldungen hängen ein wenig von deiner individuellen Situation ab. In den meisten Fällen kristallisieren sich drei Einrichtungen heraus, die sich für die Aufnahme deiner neuen Arbeit interessieren werden. Dazu gehören:

  • dein Arbeitgeber, wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst
  • die Sozialversicherung, weil in Deutschland auch Freiberufler versichert sein müssen
  • das Finanzamt, weil die Einnahmen aus deiner Tätigkeit steuerpflichtig sind

Was sich hinter diesen Schritten im Einzelnen verbirgt, erfährst du in den nächsten Absätzen.

Der erste Gang führt dich zu deinem Arbeitgeber

Viele Freiberufler machen sich zunächst nebenberuflich selbstständig. Sie wollen herausfinden, ob ihr Konzept für den neuen Beruf tragfähig ist und ob man damit Geld verdient. Das ist vor allem sinnvoll, wenn du bisher noch keine Erfahrung mit einer freien Mitarbeit oder mit einer Selbstständigkeit hast. Dein Arbeitgeber sollte darüber informiert sein. Du musst deine freiberufliche Tätigkeit bei deinem Vorgesetzten anmelden. Dazu genügt meistens ein formloses Schreiben. Lasse dir von deinem Arbeitgeber bestätigen, dass er mit deinem Einstieg in die Freiberuflichkeit einverstanden ist. Verbieten darf er dir deinen neuen Job übrigens nur, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die zu seinem eigenen Betriebszweck in Konkurrenz steht.

Was es mit der Sozialversicherung auf sich hat

In Deutschland besteht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung und zum Teil in der Rentenversicherung. Sofern du als Nebenberufler einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst, bist du vermutlich über deinen Hauptberuf Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung. Willst du deine neue Aufgabe hauptberuflich ausüben, musst du unbedingt eine Krankenversicherung für Selbstständige abschließen. Informiere dich umfassend, wie die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung für dich geregelt ist, damit du deinen Verpflichtungen als Freiberufler entsprichst. Ein guter Ansprechpartner sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). Ein Anruf genügt, um herauszufinden, ob dein bestehender Versicherungsschutz genügt oder ob du dich um eine zusätzliche private oder gesetzliche Krankenversicherung kümmern musst.

Warum du dich beim Finanzamt melden musst

Eine sehr wichtige Behörde für dich als Freiberufler ist das zuständige Finanzamt. Eine der wichtigsten Fragen für angehende Selbstständige ist, wie deine Einnahmen aus deiner neuen Tätigkeit besteuert werden und wie die Finanzbehörde Kenntnis von deinem Job erhält. Bei Gewerbetreibenden ist die Anmeldung beim Finanzamt klar geregelt. Sobald sie ihre Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt einreichen, geht von dort eine Information an das zuständige Finanzamt. Dabei handelt es sich um die Steuerbehörde am Wohnort des Selbstständigen oder an seinem Firmensitz. Du musst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dem Finanzamt schicken – dieses vergibt dir dann eine Steuernummer.

Für dich als Freiberufler entfällt die Anmeldung beim Gewerbeamt. Deshalb musst du das Finanzamt selbst darüber informieren, dass du als Freiberufler tätig wirst. Nutze dazu den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bist du unsicher, ob du eine gewerbliche Tätigkeit ausübst oder Angehöriger der freien Berufe bist, halte am besten Rücksprache mit dem Finanzamt.

Musst du dich beim Gewerbeamt anmelden?

Freiberufler*innen sind keine Gewerbetreibende, deshalb müssen sie sich nicht beim Gewerbeamt anmelden und auch keine Gewerbesteuer zahlen.

Unterliegst du als Freiberufler der Kammerpflicht?

Freiberufliche Tätigkeit bedeutet nicht, dass du frei von jeglichen Verpflichtungen bist. Einige freie Berufe unterliegen der Kammerpflicht, darunter:

  • Arzt
  • Apotheker
  • Architekt
  • beratender Ingenieur
  • Notar
  • Psychotherapeut
  • Rechtsanwalt
  • Steuerberater
  • Tierarzt
  • Wirtschaftsprüfer
  • Zahnarzt

Die jeweilige Kammer versteht sich im weitesten Sinne als Interessensvertretung des jeweiligen Berufes. Sie fördert beispielsweise einerseits die berufliche Bildung und Weiterbildung, andererseits überwacht sie die Einhaltung beruflicher Pflichten. Die Kammerpflicht entsteht, sobald du in deinem Beruf arbeiten willst – umgehen kannst du sie nicht.

Weitere Anmeldepflichten für Freiberufler

  • Künstlersozialkasse: Mit einer künstlerischen oder journalistischen Tätigkeit muss die Anmeldung bei der Künstlersozialkasse (KSK) erfolgen. Diese ist für deine soziale Absicherung zuständig und übernimmt den Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen, sozialen Absicherung.
  • Berufsgenossenschaft: Verschiedene Berufe wie Steuerberater, Ärzte oder Rechtsanwälte gelten als berufsständisch. Für diese Formen der Dienstleistung wurden spezielle Versorgungswerke eingerichtet, über die du eine Absicherung deines Lebensabends vornimmst. Schließlich bist du als Freiberufler nicht Mitglied im gesetzlichen Sozialversicherungssystem.

Startkapital und Haftung für Freiberufler*innen

Grundsätzlich haften Freiberufler*innen mit ihrem Privatvermögen. Dies gehört zu den besonderen Risiken dieser Berufsgruppe und kann mit einer falschen Entscheidung die gesamte Existenz kosten. Für Freiberufler ist wichtig, sich frühzeitig mit dem Risiko zu befassen und eine entsprechende Absicherung vorzunehmen. Individuell abgeschlossene Verträge mit Versicherungen sollten berufliche Haftungsrisiken abdecken. Außerdem ist eine berufliche Rechtsschutzversicherung mit Eignung für Freiberufler sinnvoll.

Einzige Alternative ist die beschriebene Gründung einer Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH oder UG. Seit dem Brexit ist die britische Limited keine denkbare Alternative mehr. Ein Steuerberater und andere Dienstleister im Bereich Gründung zeigen dir die Vor- und Nachteile in den verschiedenen Haftungssituationen auf.

Versicherung für Freiberufler

Als Freiberufler bist du jedem Risiko ausgesetzt, das auch Angestellte betrifft. Im Gegensatz zu Angestellten unterliegst du aber nicht denselben Versicherungspflichten, was sowohl Vor- als auch Nachteile birgt. Angestellte zahlen Beiträge für die gesetzliche

  • Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Arbeitslosenversicherung,
  • Rentenversicherung und
  • Unfallversicherung.

Die Absicherung dieser Risiken musst du als freiberuflich Tätiger selbst übernehmen. Das bedeutet aber nicht, dass du für alle Risiken private Policen abschließen musst.

Was viele Freiberufler nicht wissen, ist, dass sie auch auf freiwilliger Basis in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen und damit Ansprüche erwerben können. In Zeiten niedriger Zinsen und Renditen empfiehlt sich vor allem die gesetzliche Rentenversicherung für Freiberufler. Die gesetzliche Krankenversicherung eignet sich besonders gut für alle, die in der privaten Krankenversicherung hohe Mehrkosten fürchten müssten, also beispielsweise chronisch Kranke, ältere Versicherte oder Versicherte mit Kindern. Die Versicherung erfolgt auf freiwilliger Basis auf Grundlage eines Vertrages mit dem Anbieter. Natürlich ist es dir überlassen, ob du dich lieber privat oder gesetzlich versichern möchtest. Wissen solltest du allerdings: Ein Wechsel ist hinterher nur schwer möglich.

Versorgungswerke und KSK

Vollkommen alleine musst du dich dem Thema Versicherung und Vorsorge allerdings nicht stellen. Für kammerfähige Berufe gibt es berufsständische Versorgungswerke, im Prinzip eine Sonderform der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Versorgungswerke sind eine solidarische Verwaltungseinrichtung, wie in der gesetzlichen Sozialversicherung gibt es eine Versicherungspflicht. Der Unterschied: Hier greift nicht das Umlageverfahren wie zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern das Ansparprinzip.

Auch für Künstler und Publizisten ist eine Pflichtversicherung vorgesehen. Ansprechpartner ist hier die Künstlersozialkasse (KSK). Sie übernimmt im Prinzip die Aufgabe eines Arbeitgebers in der gesetzlichen Sozialversicherung und steuert die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge bei. Ihren Versicherungsträger können sich KSK-Mitglieder frei wählen.

Auf diese Versicherungen solltest du nicht verzichten

Auch wenn du als Freiberufler Mitglied der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen werden kannst – eine Absicherung wie Angestellte hast du damit noch nicht. Dir fehlen beispielsweise die betriebliche Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung, aber auch Zulagen zur Altersvorsorge. Grundsätzlich solltest du darauf achten, dass zuerst die größten Risiken abgesichert sind, bevor du zum Vermögensaufbau fürs Alter schreitest. Sehr zu empfehlen sind zunächst folgende Versicherungen:

  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • gegebenenfalls Berufshaftpflichtversicherung

Hast du dann noch Geld zur Verfügung, empfiehlt sich eine private Altersvorsorge, möglichst auf mehreren Säulen (beispielsweise Basisrente, Fonds, Immobilien).

Welches Konto für Freiberufler?

Damit du den Überblick über deine Finanzen behältst, ist ein separates Konto empfehlenswert. Traditionelle Banken verlangen oft hohe Gebühren für ein Geschäftskonto. Mittlerweile gibt es aber zahlreiche günstige Onlinekonten speziell für Selbstständige, zum Beispiel das Geschäftskonto für Freiberufler von Holvi.

Wie sieht die Buchhaltung bei Freiberuflern aus?

Freiberufler sind von der Bilanzierungspflicht befreit, die Gewerbetreibende ab einem bestimmten Jahresumsatz erfüllen müssen. Sie müssen auch keine doppelte Buchführung durchführen. Bei der Steuer reicht die Ermittlung des Gewinns über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Trotzdem sind Freiberufler*innen oder freie Mitarbeiter zu einer grundlegenden Buchhaltung angehalten, da sie ihre Einnahmen beim Finanzamt nachweisen und belegen müssen. Mit einem modernen Geschäftskonto für Freiberufler fällt das leicht.

Rechnungen von Freiberuflern müssen übersichtlich und einheitlich gestellt werden, wobei das Finanzamt auf eine fortlaufende Rechnungsnummer achtet. Auch das Ausweisen von Umsatzsteuer ist nötig, falls der Freiberufler nicht von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch macht. Dies ist möglich, wenn im letzten Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz erzielt wurde und im laufenden Jahr voraussichtlich keine 50.000 Euro erreicht werden. Mit Hinweis auf § 19 Absatz 1 UStG in den Rechnungsschreiben kannst du auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichten. Gewerbesteuer musst du im Freiberuf ohnehin nicht abführen.

Mehr Infos:

Steuern als Freiberufler

Wenn du einen freien Beruf ausübst, bist du nicht grundsätzlich von der Steuerpflicht befreit – du musst lediglich keine Gewerbesteuer zahlen. Zu den wichtigsten Steuern als Freiberufler, die du regelmäßig abführen musst, zählen die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Die Einkommenssteuer wird anhand der letzten Steuererklärung oder deiner Schätzung bei Gründung vom Finanzamt festgesetzt. Dabei handelt es sich um eine Steuer auf dein Einkommen, also auf die Differenz aus betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Am Ende jedes Geschäftsjahres bist du verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung einzureichen.

Die Umsatzsteuer ist im Prinzip ein durchlaufender Posten in deiner Buchhaltung. Du musst zwar auf Produkte und Dienstleistungen, die du selbst einkaufst, die Umsatzsteuer (Vorsteuer) entrichten. Diese Steuer kannst du aber mit der Umsatzsteuer verrechnen, die du auf deinen eigenen Rechnungen ausweist. Im Idealfall gleichen sich beide Posten aus. Einzige Ausnahme: Wenn du unter die Kleinunternehmer-Regelung fällst, darfst du die Vorsteuer nicht geltend machen – dafür entfallen aber auch Voranmeldungen, Vorauszahlungen und die alljährliche Umsatzsteuererklärung.

Was sind Steuervorauszahlungen und wie funktionieren sie?

Für die Einkommens- und Umsatzsteuer leisten Freiberufler in der Regel monatliche oder quartalsweise Vorauszahlungen. Die Idee dahinter: Du führst im Laufe des Jahres wahrscheinlich anfallende Steuern ab und minimierst damit die Steuerlast zum Ende des Geschäftsjahres. Nehmen wir an, du hast dich für quartalsweise Steuervorauszahlungen entschieden. In dem Fall musst du alle drei Monate eine kleine Vorab-Steuererklärung auf Basis der tatsächlichen Geschäftszahlen an das Finanzamt übermitteln und die darauf entfallende Steuerlast begleichen. Zum Ende des Geschäftsjahres reichst du die Jahreserklärung ein – und erhältst mit etwas Glück sogar ein wenig Geld zurück.

Steuererklärung für Freiberufler: einfacher, als du glaubst

Freiberuflich Tätige haben in Sachen Steuererklärung einen relativ geringen Aufwand. Da sie lediglich eine einfache Buchführung nachweisen müssen, entfallen aufwändige und kostenintensive Bilanzen oder die doppelte Buchführung. Dein wichtigstes Hilfsmittel ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die auf simple Weise ermittelt, wie hoch dein Jahresgewinn ausfällt. Sie ist Teil jeder Buchhaltungssoftware und muss als Anlage EÜR der Steuererklärung (Mantelbogen) beigefügt werden. Freiberufler füllen zudem die Anlage S aus, Gewerbetreibende die Anlage G. In den Anlagen KAP und AUS weist du Kapitaleinkünfte nach, in der Anlage AV deine privaten Aufwendungen für die Altersvorsorge. Versicherungsbeiträge machst du in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend. Bis dahin unterscheidet sich deine Steuererklärung lediglich dadurch von anderen, dass du nicht die Anlagen N und VL einreichen kannst. Wenn du eine Umsatzsteuererklärung abgeben musst, reichst du zusätzlich die Umsatzsteuererklärung und die Anlage UR ein – fertig!

Freiberufler nach Arbeitslosigkeit: der Gründungszuschuss

Das Interesse an einer freiberuflichen Tätigkeit liegt oft bei Arbeitswilligen nach einer langen Phase der Arbeitslosigkeit vor. Sie möchten gern wieder arbeiten und eine eigene Geschäftsidee oder ein Projekt umsetzen. Der Gesetzgeber unterstützt dieses Vorhaben mit einem Gründungszuschuss und zahlt dir Fördergeld, was in früheren Jahren noch als Ich-AG bekannt war.

Wichtig für den Erhalt des Zuschusses ist ein tragfähiger Businessplan. Du solltest deiner Arbeitsagentur dein Projekt oder deine Geschäftsidee vernünftig aufzeigen können. Auch deine berufliche Qualifikation sollte für dein gewerblich oder freiberuflich geplantes Konzept ausreichen. Außerdem gilt der Vermittlungsvorrang: Wenn ein potenzieller Arbeitgeber dich mit deiner Qualifikation gerade als Arbeitnehmer sucht, hat dies Vorrang vor deinem freiberuflichen Projekt. Dieses kannst du weiterhin persönlich verfolgen, dann allerdings ohne Gründungszuschuss.

Holvi – das Konto für Freiberufler*innen

Mehr Zeit für dein Business: Mit dem Holvi Geschäftskonto verwaltest du Banking, Rechnungen, Belege und deine Buchhaltung in nur einem Konto.

  • Konto & Business Mastercard® für Selbstständige
  • Umsatzsteuer & Gewinn in Echtzeit
  • Rechnungen schreiben
  • Belege verwalten & Buchhaltung vorbereiten

Geschäftskonto für Freiberufler

Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.