Alles zur freiberuflichen Nebentätigkeit

Eine freiberufliche Nebentätigkeit eröffnet vielen Angestellten die Chance, sich ohne finanzielle Einbußen Schritt für Schritt auf den Sprung in die Selbstständigkeit vorzubereiten. Da das Einkommen aus dem Hauptberuf erhalten bleibt, besteht auch der gewohnte Lebensstandard für Gründer*innen und ihre Familie weiter. Wer sich gut organisiert und folgende drei Schritte erledigt, schafft eine solide Basis, um nebenher beruflich erfolgreich zu sein. Wichtig ist lediglich, dass man jeden Tag ein bisschen zum Erfolg der eigenen Mini-Firma beiträgt.

Freiberufliche oder gewerbeliche Nebentätigkeit?

Bevor du dir Gedanken machst, ob du dich haupt- oder nebenberuflich selbstständig machen willst, solltest du prüfen, ob deine geplante Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ausgerichtet ist. Für Freiberufler gelten einige steuerliche Vorteile, die du kennen solltest und nutzen kannst. Als erster Anhaltspunkt gilt, dass ein Gewerbetreibender im handwerklichen, im produzierenden oder im verarbeitenden Bereich tätig ist. Freiberufler üben dagegen eine Tätigkeit aus, die beratend, heilend oder medizinisch ausgerichtet ist. Auch eine unterrichtende Tätigkeit oder eine künstlerische Tätigkeit gehört zu den freien Berufen. Eine genaue Erläuterung der freiberuflichen Tätigkeit mit den zugehörigen ähnlichen Berufen findest du im Einkommensteuergesetz in Paragraph 18. Dort ist im Detail aufgeführt, wer zu den Freiberuflern gehört. Freiberufler haben gegenüber Gewerbetreibenden den Vorteil, dass sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Sie müssen kein Gewerbe anmelden, keine Bilanz erstellen und dürfen beim Finanzamt lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Anlage-EÜR zum Ausweis der Gewinne vorlegen. Dadurch genießen die Angehörigen der sogenannten freien Berufe im Vergleich zu Gewerbetreibenden einige Vorzüge. Sie gelten unabhängig davon, ob du deine selbstständige Tätigkeit im Hauptberuf ausübst oder ob du einer nebenberuflichen Selbstständigkeit nachgehst.

Was ist eine Nebentätigkeit? Wie viele Stunden pro Woche erlaubt sind

Die Unterscheidung nach Haupt- und Nebenberuf ist im Sozialversicherungsrecht festgeschrieben. Als Anhaltspunkt gilt, dass eine nebenberufliche Tätigkeit nicht mehr als 18 Stunden in der Woche ausmachen sollte. Für die Abgrenzung deiner Arbeit in Haupt- und Nebenberuf spielt es übrigens keine Rolle, wie viel Geld du in deinem Nebenberuf verdienst! In der Regel geht man davon aus, dass dein Einkommen aus deinem hauptsächlichen Beruf ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu decken. Deine Einkünfte aus deiner nebenberuflichen Tätigkeit kommen noch zusätzlich hinzu, müssen aber nicht zwingend hoch genug sein, um deine täglichen Kosten in vollem Umfang abzudecken.

Warum sich Freiberufler für eine Nebentätigkeit entscheiden

Die Gründe für den Einstieg in eine freiberufliche Nebentätigkeit sind so unterschiedlich wie die Tätigkeiten selbst. Zum einen gibt es viele Angestellte, die sich nebenbei ein kleines Zusatzeinkommen aufbauen wollen. Für diese Freiberufler kommt es nicht in Frage, eine gewerbliche Tätigkeit oder eine freiberufliche Arbeit hauptberuflich aufzunehmen, weil man nicht auf das gewohnte Einkommen und den bisherigen Lebensstandard verzichten will. Vielleicht ist man sich noch nicht sicher, ob man sich voll und ganz auf eine selbstständige Tätigkeit verlassen will und möchte zuerst testen, wie zukunftsfähig das Konzept für das eigene Unternehmen ist. Zum anderen gibt es aber auch Gewerbetreibende, die neben ihrer gewerblichen Tätigkeit noch ein zweites Standbein aufbauen wollen und die sich mit einer geeigneten Aufgabe nebenbei freiberuflich entwickeln wollen. Die Gründe für die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit spielen im Prinzip keine Rolle. Sobald du dich dafür entschieden hast, musst du lediglich drei Schritte der Reihe nach abarbeiten, um sofort durchzustarten:

  1. Überlege dir, womit du dich nebenberuflich selbstständig machen willst.
  2. Beschaffe dir die nötigen Genehmigungen.
  3. Melde deine Tätigkeit beim Finanzamt an.

Was du im Einzelnen zu tun hast, erfährst du in den nächsten Absätzen.

1. Lege deine freiberufliche Tätigkeit fest

Im ersten Schritt musst du dir überlegen, welche Arbeit du freiberuflich ausüben willst. Gibt es etwas, was dir beruflich großen Spaß macht? Übst du ein bestimmtes Hobby aus, mit dem du Geld verdienen kannst? Hast du eine Fähigkeit, die dich von anderen unterscheidet? Denke sorgfältig nach, wie deine freiberufliche Tätigkeit aussehen soll, denn sie muss dir einerseits Freude machen, andererseits soll am Markt aber auch ein Bedarf bestehen. Du musst so etwas wie dein Alleinstellungsmerkmal entwickeln, um dich von der Konkurrenz abzuheben. Das ist wichtig, wenn du selbstständig arbeiten und damit Geld verdienen willst. Hast du deine Marktnische gefunden, kümmerst du dich um die nötigen Genehmigungen.

2. Beschaffe dir die erforderlichen Anmeldungen

Unter diesen Punkt fällt alles, was irgendwie mit Behörden zu tun hat. Bist du als Angestellter tätig, musst du deinen Arbeitgeber von deiner neuen Selbstständigkeit in Kenntnis setzen. Du darfst keine Arbeit ausführen, die in Konkurrenz zu ihm stehen könnte. Allerdings darf dir dein Arbeitgeber auch nicht verbieten, nebenberuflich selbstständig tätig zu werden, solange du keine Arbeit aufnimmst, die in Konkurrenz zu seinem Unternehmen steht. Die Anmeldung eines Gewerbes entfällt für dich als Freiberufler. Sofern für deine Tätigkeit keine weiteren behördlichen Auflagen zu erfüllen sind, ist dieser Punkt damit schon erledigt.

3. Melde dich beim Finanzamt an

Sobald du dich selbstständig machst, ist die Finanzbehörde so etwas wie dein ständiger Begleiter. Als Freiberufler unterliegst du der Einkommensteuer und unter Umständen der Umsatzsteuer. Da du nicht gewerblich tätig bist, zahlst du keine Gewerbesteuer. Diese steuerlichen Vorgaben gelten für Freiberufler unabhängig davon, ob sie hauptberuflich oder nebenberuflich arbeiten. Das Finanzamt schickt dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Darin führst du deine Schätzungen für die Einnahmen im ersten Jahr deiner Geschäftstätigkeit auf. Versuche, deine Einkünfte fundiert anzugeben. Ist dein Ansatz zu hoch, zahlst du schon im ersten Jahr zu viel Einkommensteuer, schätzt du zu niedrig, musst du im Folgejahr Steuern nachzahlen.

Was du zur Umsatzsteuer wissen musst

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, der du als Nebenberufler in den freien Berufen deine besondere Aufmerksamkeit widmen solltest. Das Umsatzsteuergesetz legt fest, dass jeder Selbstständige auf seine Leistung eine Umsatzsteuer zu erheben hat. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, sie sind im Umsatzsteuergesetz festgeschrieben. Sofern deine Einnahmen im ersten Jahr deiner Geschäftstätigkeit unter 22.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer liegen, kannst du die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung für dich in Anspruch nehmen. Sie besagt, dass du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweist. Im Gegenzug darfst du auch keine Vorsteuer abziehen. Du ersparst dir mit der Kleinunternehmer-Regelung die regelmäßige Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und musst lediglich einmal im Jahr eine Steuererklärung für die Einkommensteuer abgeben. Für dich als Nebenberufler könnte sich die Kleinunternehmer-Regelung durchaus anbieten, deshalb solltest du genau prüfen, ob die Anwendung für dich von Vorteil ist.

Ein besonderer Tipp zum Schluss

Wenn du dich für eine nebenberufliche Selbstständigkeit entscheidest, hast du vermutlich noch wenig Erfahrung mit dem Finanzamt und mit anderen Behörden. Um den Einstieg in die Materie zügig zu schaffen, lohnt es sich, zuerst ein wenig im Internet zu recherchieren. Dann vereinbarst du einen Termin bei einem Steuerberater und besprichst mit ihm deine Fragen, die sich bei deiner Recherche ergeben haben. Vor allem solltest du mit ihm klären, wer sich um deine Buchhaltung kümmert und den Austausch mit dem Finanzamt übernimmt. Dann bist du in steuerlichen Fragen von Anfang an gut vorbereitet und kannst dich voll auf deine Nebentätigkeit konzentrieren.

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