Die Partnerschaftsgesellschaft mbB: Was musst du alles darüber wissen?

Sich als Freiberufler mit mehreren Personen zusammenzuschließen und nach außen einheitlich aufzutreten, ist keine Seltenheit. Rechtlich wird dies im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) möglich, wobei eine Unterform mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) eine wichtige Alternative darstellt. Für diese Spezialform gelten andere berufsrechtliche Regelungen, die von allen Partnern verstanden werden sollten. Die relativ neue Rechtsform und Alternative zur englischen LLP weist primär in Haftungsfragen Neuheiten auf.

Partnerschaft und Haftungsfragen – das ist rechtlich wichtig

Die Partnerschaftsgesellschaft richtet sich gemäß PartGG §1 Abs. 2 explizit nur an Freiberufler. Hierbei finden gemäß Abs. 4 die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetzbuch Anwendung, um freie Berufe von anderen Formen der Tätigkeit abzugrenzen.

Die klassische Partnerschaftsgesellschaft (PartG) unterscheidet sich von der PartG mbB im Wesentlichen durch die Haftungsfragen. Bei der Grundform der Gesellschaft gilt für den einzelnen Freiberufler eine persönliche Haftung, im Zweifelsfall auch mit seinem privaten Vermögen. Das Privatvermögen der beteiligen, einzelnen Partner bleibt bei einer klassischen Partnerschaftsgesellschaft unangetastet.

Die PartG mbB geht über diese Regelung hinaus. Entscheidest du dich für diese Variante, müssen weder du noch ein Geschäftspartner mit dem Privatvermögen der Haftungspflicht nachkommen. Stattdessen wird ein Versicherungsschutz über die gesamte Partnerschaft abgeschlossen – die Haftung orientiert sich in ihrem Umfang an der Versicherungssumme eures Vertrags. Bei dieser beschränkten Berufshaftung spielt es keine Rolle, welcher der handelnden Partner für den beruflichen Fehler verantwortlich ist, der zum Haftungsfall geführt hat.

Für welche Selbstständige und Freiberufler ist die PartG mbB üblich?

Für die Gesellschaftsform muss eine freiberufliche Tätigkeit vorliegen, die in einer gemeinschaftlichen Kanzlei oder einem ähnlichen Verbund ausgeübt werden kann. Zu den typischen Berufsbildern für eine Partnerschaft mbB gehören:

  • Rechtsanwalt
  • Notar
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Dozent

Der Gesetzgeber sieht für die Partnerschaft lediglich vor, dass alle Partner einem freien Beruf nachgehen. Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater muss also nicht zwingend mit einem anderen Rechtsanwalt oder Steuerberater eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung gründen und gemeinschaftlich von der Haftungsbeschränkung profitieren. In der Praxis erfolgt die Eintragung ins Partnerschaftsregister sogar besonders häufig durch unterschiedliche Berufsgruppen. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und mehr schließen sich zu einer Kanzlei zusammen, um allen Klienten und Kunden ein breites Leistungsspektrum zuzusichern.

Welche Vorteile ergeben sich für dich durch den Zusammenschluss mit Partnern?

Die Themen Haftung und Verbindlichkeiten sind für alle freien Berufe wichtig. Eine falsche betriebliche Entscheidung kann zu herben wirtschaftlichen Verlusten führen und sogar deine Existenz gefährden, wenn auf dein Privatvermögen zurückgegriffen werden muss. Der Zusammenschluss zu einer PartG konnte hiervor bislang nicht bewahren, obwohl eine Partnerschaft gerade bei Rechtsanwälten und Notaren eine beliebte Form des Zusammenschlusses darstellt.

Durch die PartG mbB lässt sich seit kurzem eine Partnerschaft eingehen, bei der sich die private Haftung bei einer fehlerhaften Berufsausübung komplett umgehen lässt. Zwar kann je nach Tätigkeit die Mindestversicherungssumme für alle Beteiligten zu hohen fortlaufenden Beiträgen führen. Dies ist durch die Haftungsbeschränkung jedoch das kleinere Übel gegenüber den Folgen, die sonst im Rahmen der Rechtsform und der freien Berufsausübung zu fürchten wären. Vor allem wenn du gelegentliche Kooperationen planst, kann es sonst zu Uneinigkeit darüber kommen, wer für die verursachten Schäden geradestehen muss.

Das Thema Berufshaftpflichtversicherung in einer PartG

Nach § 8 Abs. 4 PartGG müssen alle Mitglieder der Partnerschaft im Zusammenschluss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Die Höhe der Mindestversicherungssumme solltest du individuell mit deinen Partnern festlegen. Pauschale Empfehlungen gibt es hier nicht, allerdings erhältst du vom Rechtsanwalt über den Steuerberater bis zum Notar sinnvolle Richtwerte. Auch die betreuten Mandanten spielen hier ein, denn gerade bei der Betreuung von größeren Konzernen können berufliche Fehler kostspielig werden.

Den Haftpflichtschutz solltest du explizit so gestalten, dass auf die Haftungsbeschränkung im Rahmen der Partnerschaftsgesellschaft eingegangen wird. Der Schutz sollte sich deshalb von anderen Verträgen der Berufshaftpflicht unterscheiden, bei denen die beschränkte Berufshaftung nicht gilt. Hier solltest du mit allen Partnern in Ruhe den gemeinsamen Versicherungsschutz recherchieren und den jeweiligen Versicherungspartner auf den Wunsch nach beschränkter Berufshaftung hinweisen.

Namenszusatz bedenken und nach außen hin entsprechend präsentieren

Als Gesellschafter mit beschränkter Berufshaftung musst du dich in das Partnerschaftsregister als Gegenstück zum Gewerberegister eintragen lassen. Dies erfolgt bei deiner Stadt oder Gemeinde – das Amtsgericht ist hierfür zuständig. Wichtig ist, dass das Kürzel „mbB“ gemäß PartGG in die Bezeichnung der Partnerschaft aufgenommen und nach außen präsentiert wird. Deine Kunden und Geschäftspartner erkennen hierdurch unmittelbar, welche Form der Haftungsbeschränkung herrscht. Die eigentlich verständliche Abkürzung ist manchen deiner Kunden vielleicht noch nicht geläufig. Hier wirst du gerade in der Anfangsphase alle wichtigen Aspekte rund um Haftung und Verbindlichkeiten erklären müssen.

Mit notarieller Hilfe zur idealen Gesellschaftsform für deine Tätigkeit

Während die Partnerschaftsgesellschaft für mehrere freiberufliche Partner eine übliche Rechtsform ist, ergeben sich für Selbstständige und andere Gewerbetreibende weitere Möglichkeiten der Firmierung. Diese werden von anderen Rechtsgrundlagen als dem PartGG erfasst und bringen ähnlich wie für die Partner einer PartG Regelungen in Haftungsbeschränkungen und anderen Rechtsfragen mit sich. Falls du als Laie noch keinen Überblick hast, wende dich an einen Gründungscoach oder Notar. Im ersten Schritt erfährst du, wie du mit oder ohne Partner die richtige Rechtsform für dein Unternehmen auswählst. Der Notar wird außerdem benötigt, wenn bestimmte Formalitäten bei deiner Firmengründung anstehen, beispielsweise die Eintragung ins Handelsregister.

Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.