Welche Nachteile hat eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft?

Wer sich beruflich auf eigene Füße stellen will, ist meistens an einer schnellen, unkomplizierten und günstigen Gründung interessiert. Diese Vorteile bietet die Unternehmergesellschaft, auch als UG haftungsbeschränkt oder Mini-GmbH bekannt, durchaus. Allerdings sind die großen Vorzüge der UG gleichzeitig ihre wichtigsten Nachteile. Gegen eine UG als Form einer jungen Firma sprechen die geringen finanziellen Rücklagen, die mangelnde Bonität und die notarielle Beurkundung mit dem Eintrag im Handelsregister. Wenn du dich für diese Rechtsform entscheidest, musst du das Für und Wider prüfen.

Warum viele Gründer eine UG zum Einstieg wählen

Bevor du mehr über die Nachteile der Unternehmergesellschaft erfährst, lohnt sich ein Blick auf die Vorzüge. Die UG wurde als Rechtsform ins Leben gerufen, um Arbeitslosen den Aufbau einer eigenen Existenz zu erleichtern. Das Gründungskapital beträgt lediglich einen Euro, damit ist die UG im Prinzip von jedem zu gründen. Die Haftung ist auf das Firmenkapital begrenzt, du musst also nicht mit deinem privaten Geld für Fehler einstehen. Um das Unternehmen formal zu gründen, genügt ein Gesellschaftsvertrag, den du im Internet herunterladen kannst. Den Vertrag musst du vor einem Notar unterschreiben. Nimmt er keine inhaltlichen Änderungen vor, sind die Gebühren für dich überschaubar. Danach ist nur noch eine Eintragung in das lokale Handelsregister nötig, um die Gründung abzuschließen. Du kannst eine UG als alleiniger Gesellschafter oder mit einem Partner gründen. Damit ist die Firmengründung im Vergleich zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung schnell und günstig vollzogen. Die Vorteile der UG sind aber gleichzeitig auch ihre wichtigsten Nachteile.

Geringe Rücklagen erschweren das Überleben

Wenn du im Oktober 2018 eine Firma der Rechtsform UG eröffnest, musst du lediglich das Stammkapital in Höhe von einem Euro in voller Höhe einzahlen. Im Vergleich zu einer anderen Kapitalgesellschaft wie der GmbH oder der AG ist das Stammkapital also im Grunde zu vernachlässigen. Trotzdem handelt es sich um eine richtige Rechtsform nach dem GmbH-Gesetz. In der betrieblichen Praxis ist es für den UG-Gesellschafter nicht möglich, mit nur einem Euro Kapital zu überleben. Vermutlich zahlst du deshalb mehr Geld bei der Gründung deines Unternehmens ein. Dennoch hat diese haftungsbeschränkte neue Rechtsform den Ruf, finanziell auf einem wenig soliden Fundament zu stehen. Potenzielle Geschäftspartner werden aufgrund des niedrigen Stammkapitals vielleicht sogar von Geschäften mit dir absehen, weil sie nicht darauf vertrauen, dass deine Gesellschaft dauerhaft am Markt besteht.

Mangelndes Stammkapital schwächt die Bonität

In direktem Zusammenhang mit dem geringen Mindeststammkapital steht die Bewertung deiner Kreditwürdigkeit durch deine Geschäftspartner und durch Banken. Du musst bei einer UG-Gründung grundsätzlich davon ausgehen, dass man dir bei einem Euro Stammkapital eine schwache Bonität attestiert. Das liegt auch an der Haftungsbeschränkung auf das geringe Eigenkapital. Für die Gründung einer klassischen GmbH benötigst du ein Stammkapital von 25.000 Euro. Vergleichst du diesen Betrag mit dem Kapital für eine UG-Gründung, sind die Bedenken von Geschäftspartnern und Banken mit Sicherheit nachzuvollziehen. Selbst wenn du für deine haftungsbeschränkte Mini-GmbH ein brillantes Geschäftskonzept vorlegst und voller Elan mit deiner Gesellschaft auf den Markt gehst, musst du damit rechnen, dass man dich mit großer Vorsicht betrachtet und zunächst die Entwicklung deiner Gesellschaft abwartet.

Gründung nur mit Notar und Registereintrag

Ein weiterer Nachteil für dich als Existenzgründer ist, dass deine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eine Kapitalgesellschaft ist. Sie ist eine juristische Person und entsteht erst mit der Unterschrift unter dem Gesellschaftsvertrag und dem Eintrag im Handelsregister. Im Register sind alle Gesellschafter und das Stammkapital einzutragen. Im Vergleich zu einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) ist die Gründung der Mini-GmbH haftungsbeschränkt relativ kompliziert. Wenn du mit einem Partner gründest, gibt es also günstigere und schnellere Alternativen.

Dieses Kriterium gibt den Ausschlag bei deiner Entscheidung

Die Wahl der Rechtsform ist für dein Unternehmen von großer Bedeutung. Daraus ergeben sich wichtige Konsequenzen wie zum Beispiel die weitere steuerliche Behandlung. Entscheidest du dich gegen die UG und beginnst deine selbstständige Tätigkeit als Freiberufler, genießt du einige Vorteile. Du bist dann nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und gibst beim Jahresabschluss lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ab. Das wichtigste Argument für oder gegen die Gründung einer UG liegt in der Haftung. Wie du aus der Frage nach der nötigen Haftungsmasse für deine Firma die geeignete Unternehmensform ableitest, erfährst du im nächsten Absatz.

In diesem Fall ist eine UG die richtige Wahl

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist eine gute Wahl für ein vielversprechendes Start-up, in das von Anfang an große Hoffnungen und recht viel Kapital von Investoren fließt. Ein so junges Unternehmen sollte von Beginn an jedes Jahr eine bestimmte Summe zur gesetzlichen Rücklage zuführen, um so schnell wie möglich das Stammkapital einer normalen GmbH aufzubauen. Damit ambitionierte Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haften müssen, beschränkt man die Haftungsmasse solcher Firmen auf das Stammkapital. Die Haftungsbeschränkung gibt dem Gründer also eine gewisse Sicherheit. Gleichzeitig legt man mit der formalen Gründung mit dem Gesellschaftsvertrag und dem Registereintrag die Basis dafür, die UG sehr schnell aufzubauen, bis sie sich am Markt behauptet. Für andere Start-ups ist die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft weniger zu empfehlen.

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