Alle Infos zur Steuererklärung als Freiberufler*in

Eine saubere Buchführung und ein präziser Nachweis über deine Einnahmen und Ausgaben ist bei der Steuererklärung unverzichtbar. Als Freiberufler genießt du einige Vorteile. Beispielsweise musst du keine Bilanz erstellen und kannst das Prinzip der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen. Abhängig von Art und Umfang deiner Tätigkeit kannst du die Steuererklärung privat oder mithilfe eines Steuerberaters erstellen.

Ist die Steuererklärung als Freiberufler*in Pflicht?

Angestellte in Deutschland sind in den meisten Fällen nicht zu einer Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung verpflichtet. Selbstständige und Freiberufler*innen dagegen haben eine Pflicht zur Steuererklärung. Dies ist verständlich, da bei Angestellten über den Arbeitgeber und das direkte Abführen von Lohnsteuer eine direkte Versteuerung stattfindet. Das ist für deinen Gewinn in einem freien oder selbstständigen Beruf nicht der Fall, weshalb du explizit jedes Jahr aufs Neue deine Steuererklärung abgeben musst.

Der Steuerfreibetrag für Freiberufler*innen

Eine wichtige Ausnahme gibt es – den Steuerfreibertrag. Dieser wird jährlich neu vom Gesetzgeber festgelegt. Unterhalb dieses Betrags musst du keine Steuern zahlen, deshalb bist du von der Abgabe der Steuererklärung befreit. Die Pflicht ergibt sich, sobald du jährlich mit deinen Einkünften über den Steuerfreibetrag gelangst.

Beachte, dass der Freibetrag für deine Einkünfte gilt, nicht für den erzielten Gewinn als Differenz aus deinen freiberuflichen Einkünften und Ausgaben. Was deine Einkünfte betrifft, bezieht sich das Finanzamt nicht alleine auf deine freiberufliche Tätigkeit. Falls du zusätzlich noch Kapitaleinnahmen wie Zinsen oder Mieteinnahmen verzeichnest und über den Freibetrag kommst, bist du für das entsprechende Jahr zur Abgabe deiner Steuererklärung verpflichtet.

Fristen bei der Steuererklärung für Freiberufler*innen

Wenn du deine Steuererklärung selbst und ohne Hilfe eines Beraters einreichst, orientierst du dich als Freiberufler wie andere Unternehmen zukünftig an der Frist 31. Juli. Über Jahre hinweg galt der 31. Mai als Frist, um die Einkommensteuer aus dem Vorjahr zu erklären und alle Unterlagen einzureichen. Ab der Steuererklärung 2018 gilt bundeseinheitlich die um zwei Monate verlängerte Frist.

Falls du dir von einem Steuerberater weiterhelfen lässt, kannst du dir mehr Zeit lassen. Früher galt bei Unterstützung durch den Berater die Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Auch diese wurde um zwei Monate verlängert. Die verlängerte Frist entlastet die Steuerbehörden und gibt nicht nur Angehörigen freier Berufe mehr Zeit, ihre Steuern bei selbstständiger Arbeit richtig zu erklären.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und ihre Bedeutung

Anders als Unternehmen und Gewerbetreibende bist du als Freiberufler*in nicht verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen oder einen Jahresabschluss vorzulegen. Auch die doppelte Buchführung entfällt und kann durch eine einfache Buchführung mit Erfassung deiner Einkünfte und Ausgaben ersetzt werden. Neben der folgenden Aufstellung von wichtigen Formularen, die Freiberufler für die Steuer ausfüllen müssen, nimmt die Anlage EÜR deshalb eine Sonderrolle ein.

Mit EÜR ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemeint. In diesem Formular kannst du einfach und ohne größere Formalitäten eintragen, was du über das abgelaufene Steuerjahr eingenommen hast und welche Ausgaben du mit einem direkten Bezug zu deiner freiberuflichen Arbeit tätigen musstest. In der Anlage EÜR werden also keine Sonderausgaben erfasst, die du absetzen möchtest, genauso wenig wie deine Altersvorsorge oder ähnliche Versicherungskosten. Auch wenn du zur EÜR nicht mehr jeden Beleg sofort vorlegen und einreichen musst, solltest du diese auf Nachfrage deines Finanzamtes jederzeit griffbereit halten.

Die verschiedenen Dokumente und Anlagen im Überblick

Rund um die Einkommensteuer wirst du bei ELSTER eine Vielzahl an Formularen finden, die zwingend oder optional auszufüllen sind. Gerade für die erste Steuererklärung sind Freelancer oft überfordert, den Durchblick zu behalten und die richtigen Formulare auszuwählen. Der folgende Überblick soll dir die üblichsten Anlagen zeigen, die du neben der Anlage EÜR als Freiberufler vorlegen solltest.

Der Mantelbogen

Dies ist die Grundlage deiner Steuererklärung und muss in jedem Fall beim Finanzamt eingereicht werden. Der Bogen umfasst die wichtigsten persönlichen Daten des Steuerpflichtigen und stellt sämtliche Einkünfte und Aufwendungen abschließend gegenüber. Schließlich musst du nicht zwingend nur als Freiberufler Steuern zahlen, sondern hast vielleicht auch Bezüge aus gewerblichen Tätigkeiten, Mieteinnahmen oder ähnlichen Einkommensquellen.

Anlage-S

Die Anlage S ist das wichtigste Sonderformular für alle Freiberufler. In diesem trägst du ein, was du mit deiner selbstständigen Tätigkeit ohne einen Gewerbeschein verdienst. Die hier angegebenen Beträge nehmen dabei einen direkten Bezug auf deine Angaben in der EÜR. Wenn du mit einem Gewerbeschein selbstständig bist, wirst du als Gewerbetreibender eingestuft und nimmst die Anlage-G statt Anlage-S.

Anlage-AV

Mit der Abkürzung des Formulars ist die Altersvorsorge gemeint. In diesem Bereich gibst du Versicherungsprodukte und andere Vorsorgeverträge an, die du steuerlich geltend machen kannst und die deine Steuerlast als Freiberufler mindern. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang vor allem die Riester-Rente und die Rürup-Rente (Basis-Rente).

Anlage Vorsorgeaufwand

Unabhängig von deiner Altersvorsorge wirst du Versicherungsprodukte abschließen, die deiner Vorsorge im Leben und bei der Ausführung deines Berufs dienen. Von der Absicherung einer Berufsunfähigkeit bis zur Lebens- oder Rentenversicherung kannst du die Höhe der gezahlten Beiträge vieler Versicherungen hier steuerlich berücksichtigen lassen..

Weitere Anlagen

Es gibt weitere Sonderformulare, die nicht von allen Freiberuflern dem Mantelbogen beizufügen sind. Hierzu gehört beispielsweise die Anlage-KAP für Kapitaleinnahmen, die du jährlich aus verschiedenen Finanzprodukten beziehen kannst. Falls diese nicht innerhalb Deutschlands generiert werden, wählst du die Anlage AUS für Ausland aus. Wenn du nicht von der Kleinunternehmer-Regelung profitierst, erklärst du ergänzend zur Einkommensteuer auch die Umsatzsteuer über ein gesondertes Formular. Lasse dir am besten von einem Steuerberater aufzeigen, welche Formulare im Rahmen deiner Tätigkeit und deiner Gesamteinkünfte relevant sind.

Musst du Quittungen, Rechnungen & Co. mit einreichen?

Für Freiberufler spielen gestellte und gezahlte Rechnungen eine wichtige Rolle, um die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben des abgelaufenen Jahres zu belegen. In früheren Jahren war es obligatorisch, dass du diese Dokumente bei jeder Steuererklärung dem Finanzamt vorlegst. Dies sorgte für viel Papierkram. Außerdem änderte sich bei diversen Dokumenten wie dem Nachweis von Vorsorgeprodukten und Versicherungen wenig. Der Gesetzgeber hat deshalb die Pflicht zum Einreichen dieser Dokumente erlassen.

Du solltest jede Rechnung und jeden Beleg rund um deine freiberufliche Tätigkeit weiterhin ordentlich sammeln und über zehn Jahre aufbewahren. Allerdings musst du sie zum Absetzen nicht automatisch vorlegen. Die Erstellung deiner Einkommensteuererklärung über ELSTER online reicht somit vollkommen aus. Sende dem Finanzamt nicht die zugehörigen Belege. Falls hier ein Interesse besteht, kommt das Finanzamt von selbst auf dich zu.

Wenn du die erste Steuererklärung nach Aufnahme deiner Tätigkeit als Freelancer erstellst, fordert dich das Finanzamt zur Zusendung aller Belege auf. Gleiches tritt ein, wenn im letzten Geschäftsjahr deutliche Abweichungen nach oben oder unten gegenüber den bisherigen Jahren zu erkennen sind. Dies kann durch einen besonders hohen Gewinn oder durch unerwartete Betriebsausgaben entstanden sein, die du dann deinem Finanzamt belegen kannst. Natürlich hat das Finanzamt auch das Recht, Stichproben einzufordern und bei einzelnen Steuerzahlern die entsprechenden Nachweise zu verlangen.

Umsatzsteuererklärung bei Freiberuflern

Parallel zur Einkommensteuererklärung gibst du auch eine Umsatzsteuererklärung ab. Darin erklärst du die Umsatzsteuer, die du in deinen Rechnungen ausgewiesen hast. Dazu benötigst du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Ausnahme: Kleinunternehmer*innen

Wenn du im abgelaufenen Jahr nicht mehr als 22.000 Euro und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro verdient hast, kannst du dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Gemäß der Kleinunternehmer-Regelung kannst du mit einem Hinweis auf § 19 Absatz 1 UStG in deinen Rechnungen auf die Ausweisung der Umsatzsteuer verzichten. Entsprechend musst du oft auch keine Umsatzsteuererklärung ausfüllen – oder eine Nullmeldung abgeben.

Du kannst allerdings auch freiwillig Umsatzsteuer ausweisen, beispielsweise wenn du zu Beginn deiner freiberuflichen Tätigkeiten mit hohen Investitionen rechnest. Diese lässt du dann steuerlich zu deinem Vorteil anrechnen.

Wie oft du eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben musst

Unabhängig von der Erstellung einer Steuererklärung gibst du abhängig von der Höhe deiner letzten Jahreseinnahmen jährlich, quartalsweise oder monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Die Erklärung gibst du alle drei Monate bei Jahreseinnahmen von mehr als 1.000 Euro ab, oberhalb von 7.500 Euro musst du die Voranmeldung monatlich einreichen. Die Fristen sind hier deutlich kürzer gewählt, beispielsweise musst du bei monatlicher Abgabe den 10. des Folgemonats als Frist einhalten. Du kannst bei deinem Finanzamt um eine dauerhafte Fristverlängerung bitten, um einen Monat mehr Zeit zu haben.

Mit einem Steuerberater die elektronische Steuererklärung und mehr meistern

Für Freiberufler ergeben sich selbst nach Jahren der Tätigkeit viele Fragen, wie sie möglichst wenig Geld an den Fiskus zahlen müssen. So können sich die Lebensumstände des Freiberuflers ändern, um durch neue Vorsorgeprodukte oder das Absetzen eines Arbeitszimmers neue steuerliche Vorteile zu genießen. Spätestens in dieser Situation lohnt die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater. Dieser übernimmt die Abgabe der Erklärung über das Online-Portal ELSTER im Namen seiner Klienten und gibt dir die Sicherheit, keine Fristen und Formalien zu vergessen.

Für einen Steuerberater zahlst du zum Einstieg als Freiberufler vergleichsweise wenig Geld, profitierst jedoch von Beginn an von echtem Fachwissen und einer minimalen Steuerlast. Auch privat oder gewerblich wirst du beim Thema Steuern von dieser kompetenten Fachkraft profitieren und Steuervorteile erzielen.

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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.