Was gibt es Wissenswertes über die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist das zentrale Mittel des Staates, um das Einkommen von Privatpersonen zu besteuern. Nicht nur Angestellte, auch Selbstständige und Personen, die Einkünfte aus anderen Quellen haben, müssen diese Steuererklärung nutzen, um ihr Einkommen zu deklarieren. Doch wie erstelle ich eine Einkommensteuererklärung? Welche Belege muss ich das Jahr über sammeln und wie reiche ich die Erklärung beim Finanzamt ein? In diesem Artikel erfährst du alles zum Thema Einkommensteuererklärung.

Warum gibt es die Einkommensteuer?

Die Ursprünge dieser Steuer reichen zurück bis in das 17. Jahrhundert. Vorreiter dieser Form der Besteuerung waren das Vereinigte Königreich sowie Preußen. 1891 führte Preußen ein System ein, das der heutigen Einkommensteuer ähnelt. Bürger mussten einmal pro Jahr ihre Einkünfte deklarieren und gaben einen prozentualen Teil an den Staat ab. Leute mit höherem Einkommen zahlten einen höheren Steuersatz.

Dieses Schema ist bis heute im Prinzip erhalten geblieben. Auch heute gilt der Grundsatz, dass Personen mit einem höheren Einkommen auch mehr Einkommensteuer abführen. Um die Fairness zu gewährleisten, gibt es Grundfreibeträge sowie gestaffelte Steuersätze. Im Laufe der Jahre ist das Einkommensteuergesetz immer umfangreicher geworden. Zum einen sollen möglichst alle Einkünfte, die Privatpersonen haben, erfasst werden. Zum anderen werden Pauschalen und Freibeträge gewährleistet, um den Steuerpflichtigen faire Bedingungen zu bieten und höhere Belastungen auszugleichen.

Außerdem ist die Einkommensteuer für den Staat eine wichtige Einnahmequelle. Im Jahr 2016 betrug das gesamte Steueraufkommen aus der Einkommensteuer in Deutschland rund 39 Milliarden Euro. Gerechnet auf den Haushalt des Bundes stammt rund ein Drittel der Einkünfte aus dieser Quelle.

Wer muss Einkommensteuer zahlen und eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich sind alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, einkommensteuerpflichtig. Als gewöhnlicher Aufenthalt gilt, wenn du mehr als sechs Monate innerhalb eines Kalenderjahres im Inland gewohnt hast. Weiterhin fallen auch Personen mit der deutschen Staatsangehörigkeit unter das Einkommensteuergesetz. Ebenfalls steuerpflichtig sind Personen, die im Ausland wohnen, aber Einkünfte erzielen, die aus dem Inland stammen.

Dennoch sind nicht alle diese Personen automatisch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Nur wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist, musst du tatsächlich eine Erklärung beim Finanzamt einreichen:

  • Du bist verheiratet und nutzt entweder die Lohnsteuerklasse-III oder -V.
  • Du wurdest innerhalb eines Jahres geschieden und hast neu geheiratet.
  • Du hast zwei Gehälter und nutzt die Steuerklasse-VI.
  • Du hattest innerhalb eines Jahres mehr als einen Arbeitgeber.
  • Deine sonstigen Einkünfte im Kalenderjahr, also zum Beispiel aus selbstständiger Arbeit oder aus Kapitalerträgen, übersteigen 410 Euro.
  • Dein Lohn im Veranlagungszeitraum lag nach Abzug von Freibeträgen bei über 11.000 Euro.

Somit sind viele Steuerpflichtige nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. In der Regel ist es aber dennoch ratsam, dass du eine Einkommensteuererklärung erstellst und abgibst. Da du verschiedene Freibeträge und Pauschalen in Anspruch nehmen kannst, vermindert sich das zu versteuernde Einkommen. Dies führt dazu, dass du auch mit einer freiwilligen Einkommensteuererklärung oftmals eine Erstattung erzielen kannst.

Welche Einkünfte gehören in der Einkommensteuererklärung?

Das EStG definiert in § 2 Abs. 1 sieben Arten von Einkünften. Alle diese gehören unter die Einkommensteuerpflicht und müssen somit in der Steuererklärung angegeben werden. Bei diesen sieben Einkunftsarten handelt es sich um:

  1. Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft
  2. Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb
  3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  7. Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 des EStG, vor allem Renten und ähnliche, wiederkehrende Bezüge sowie Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und aus Unterhaltsleistungen.

Bestandteile der Einkommensteuererklärung

Bestandteil jeder Steuererklärung ist der Mantelbogen. Dieser ist für die allgemeinen und persönlichen Angaben reserviert. Aus diesem Grund muss jeder Steuerpflichtige, der eine Einkommensteuererklärung abgibt, zumindest den Mantelbogen ausfüllen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Anlagen. Diese sind jeweils für bestimmte Einkunftsarten oder Familiensituationen gedacht. Du prüfst also, welche Angaben du machen willst, und fügst deiner Steuererklärung dementsprechend die passenden Anlagen hinzu. Darüber hinaus gehören oftmals noch verschiedene Belege zur Erklärung dazu. Wenn du bestimmte Werbungskosten oder Sonderausgaben gelten machen möchtest, fordert das Finanzamt oftmals die Originalbelege zu diesen Kosten. Somit werden auch diese ein Bestandteil der Einkommensteuererklärung.

Welche Anlagen gehören zur Einkommensteuererklärung?

Der Gesetzgeber hat für jede Einkunftsart eigene Anlagen geschaffen. Dies macht es leichter, die entsprechenden Einkünfte an der korrekten Stelle in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Hier gilt, dass du nur die Anlagen auszufüllen brauchst, die auf dich zutreffen. Insgesamt hat die Einkommensteuererklärung im Jahr 2018 einen Umfang von 30 verschiedene Formularen. Von diesen gehören 27 zur Klasse der Anlagen, wobei es sich um die folgenden handelt:

  • Anlage Vorsorgeaufwand: Hier trägst du Unterhaltsleistungen und Aufwendungen für die Altersvorsorge ein.
  • Anlage AUS: Einkünfte, die du im Ausland erwirtschaftet hast, werden hier eingetragen.
  • Anlage AV: Speziell für Beiträge, die du zur Riester-Rente gezahlt hast.
  • Anlage AVEÜR: Dies ist das Verzeichnis für das Anlagevermögen und wird nur im Zusammenhang mit der Anlage EÜR ausgefüllt.
  • Anlage EÜR: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung von Selbstständigen.
  • Anlage Forstwirtschaft: Als Zusatz zur Anlage L tragen Forstunternehmer hier Einkünfte aus Holznutzungen ein.
  • Anlage FW: Für Steuerbegünstigungen im Zusammenhang mit der Förderung von Wohneigentum.
  • Anlage G: Die Anlage ist für Einkünfte aus deinem Gewerbebetrieb.
  • Anlage 7g Ansparabschreibungen: Für Investitionsabzugsbeträge, die du in Anspruch genommen hast.
  • Anlage 34a: Thesaurierungsbesteuerung bei Selbstständigen.
  • Anlage K: Kinderfreibeträge im Zusammenhang mit dem Betreuungs- und Ausbildungsbedarf.
  • Anlage KAP: Alle Kapitalerträge, zum Beispiel Zinsen oder Dividenden, werden hier deklariert.
  • Anlage Kind: Steuerliche Angaben zu deinen Kindern werden hier angegeben.
  • Anlage L: Die Anlage, in der Land- und Forstwirte ihre Einkünfte eintragen.
  • Anlage N: Für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also für Angestellte.
  • Anlage N-Gre: Nur für Angestellte, die in Deutschland leben und ihren Arbeitsplatz im Ausland haben.
  • Anlage R: Sonstige Einkünfte, primär Renten, werden in dieser Anlage vermerkt.
  • Anlage S: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden hier eingetragen.
  • Anlage St: Für statistische Angaben von bestimmten Berufsgruppen reserviert. Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende, Selbstständige und Personen mit Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung müssen diese Anlage alle drei Jahre ausfüllen.
  • Anlage SO: Alle sonstigen Einkünfte, zum Beispiel aus privaten Verkäufen, gehören in diese Anlage.
  • Anlage SZE: Gehört zur Anlage EÜR und ist speziell für Angaben zum Schuldzinsenabzug.
  • Anlage U: Wenn du Unterhaltsleistungen an einen geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner zahlst, werden die Ausgaben hier vermerkt.
  • Anlage Unterhalt: Unterhaltsleistungen, die du an bedürftige Personen zahlst, trägst du hier ein.
  • Anlage V: Für Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung.
  • Anlage VL: Die Anlage, in der Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen gemacht werden.
  • Anlage Weinbau: Speziell für Unternehmer, die im Weinbau tätig sind.
  • Anlage Zinsschranke: Für Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit Zinsaufwendungen stehen.

Wie hoch ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuerberechnung ist recht kompliziert, da sich der Steuersatz permanent verändert und viele Faktoren die Formel beeinflussen. Der Ausgangspunkt für die Berechnung ist das zu versteuernde Einkommen. Dieses berechnet sich aus allen Einkünften, die du innerhalb eines Jahres hattest, abzüglich der Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen und der Freibeträge. Zusätzlich wird die Gesamtbelastung noch durch die Kirchensteuer beeinflusst.

Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Unterschiede ergeben sich bereits bei der Berechnung der Einkünfte. Die verschiedenen Einkunftsarten besitzen unterschiedliche Freibeträge. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden mit einem Freibetrag von 9.000 Euro jährlich behandelt, bei Kapitalerträgen gilt ein Freibetrag von 801 Euro pro Person und Jahr. Nachdem also das zu versteuernde Einkommen, die abzugsfähigen Ausgaben und die Freibeträge ermittelt wurden, ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.

Einkommensteuersätze 2023

Der genaue Steuersatz, mit dem der Einkommensteuerbetrag berechnet wird, ergibt sich aus der Einkommensteuertabelle.

  • Einkommen bis zum Grundfreibetrag bleibt steuerfrei. Der Grundfreibetrag liegt 2023 bei 10.908 Euro für Alleinstehende und 21.816 Euro für Verheiratete.
  • Die Besteuerung des Einkommens, das über dem Grundfreibetrag liegt, beginnt bei 14 % (Eingangssteuersatz). Die Besteuerung erfolgt progressiv: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.
  • Der Spitzensteuersatz von 42 % beginnt bei einem Einkommen ab 62.810 Euro. Ab diesem Einkommen steigt der Steuersatz nicht mehr progressiv an.
  • Ab einem Einkommen von 277.826 Euro gilt der Reichensteuersatz von 45%.

Nachzahlung oder Erstattung der Einkommensteuer

Warst du das Jahr über in einem Beschäftigungsverhältnis angestellt, dann hast du Lohnsteuer vorausgezahlt. Diese wird automatisch vom Arbeitslohn einbehalten. Bei der Einkommensteuer werden diese Vorauszahlungen wiederum angerechnet. Aus diesem Grund erhalten Angestellte oftmals eine Steuererstattung, da sie die Steuererklärung nutzen, um das zu versteuernde Einkommen zu senken. Bei Selbstständigen ist die Lage häufig anders. Einkommensteuervorauszahlungen werden auf Basis deiner Angaben bei der steuerlichen Erfassung vom Finanzamt festgesetzt. Hier schätzt du deine Einkünfte für das kommende Jahr. Wenn du zu niedrige Angaben machst, zahlst du zwar niedrige Beträge über das Jahr, in der Endabrechnung wartet aber oft eine hohe Nachzahlung. Dies überrascht viele Selbstständige immer wieder. Deshalb solltest du das Jahr über genau prüfen, ob deine Schätzung mit den tatsächlichen Einkünften übereinstimmt. Hast du Einnahmen in einer Höhe, die deine Schätzung übersteigt, ist es ratsam, rechtzeitig eine Rücklage für die Einkommensteuernachzahlung anzulegen.

Wie mache ich Sonderausgaben und Werbungskosten geltend?

Der Gesetzgeber akzeptiert es, dass bestimmte Kosten, die du das Jahr überhattest, in der Steuererklärung angerechnet werden. Auf diese Weise hast du die Möglichkeit, dein zu versteuerndes Einkommen zu senken. Es gibt vor allem drei Gruppen von Kosten, die anerkannt werden. Dies sind:

  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Werbungs- und Betriebskosten
  • Sonderausgaben

Alle drei Arten von Kosten sind durch spezielle Eigenschaften gekennzeichnet. Die außergewöhnlichen Belastungen sind Ausgaben, die unregelmäßig auftreten und die du nicht vermeiden kannst. In erster Linie geht es hier um Kosten, die im Zusammenhang mit Krankheiten entstehen. Weiterhin definiert das deutsche Steuerrecht Sonderausgaben im § 10 des EStG. Dort steht, dass es alle die Kosten sind, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Werbungskosten und Betriebsausgaben hingegen sind direkt mit deiner Arbeit verbunden. Bei Selbstständigen spricht man von Betriebsausgaben, während Personen, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, Werbungskosten haben. Für die Sonderausgaben bleiben Aufwendungen für die Altersvorsorge und Unterhaltsleistungen.

Es gibt mehrere Stellen in der Steuererklärung, wo du Angaben zu diesen Kosten machst. Für die Sonderausgaben gibt es die passenden Anlagen, darunter die Anlagen Vorsorgeaufwand, Kind und AV. Spenden an gemeinnützige Einrichtungen und politische Zwecke trägst du hingegen im Mantelbogen an. Auch diese gehören zu den Sonderausgaben. Bis zu 20 Prozent der Einkünfte können durch Sonderausgaben gemindert werden. Bei Spenden an politische Parteien gilt eine Obergrenze von 3.300 Euro pro Person.

Die außergewöhnlichen Belastungen werden ebenfalls direkt im Mantelbogen eingetragen. Hier gibst du die tatsächlichen Kosten an. Diese werden nach einem vorgegebenen Schlüssel anteilig berücksichtigt, wobei Personen mit einem niedrigeren Einkommen sowie Familien bessergestellt werden. Die Liste an Ausgaben, die unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen, ist recht umfangreich. Grundsätzlich fallen alle Ausgaben, die irgendwie mit Krankheiten, Pflege oder Behinderungen entstanden sind, in diese Kategorie. Die Bandbreite reicht von Ausgaben für Medikamente über eine neue Brille bis hin zu Kosten, die im Zuge der Umrüstung eines Pkw zu einem behindertengerechten Fahrzeug entstanden sind. Selbst Ausgaben für das Tierfutter eines Blindenhundes lassen sich hier steuerlich geltend machen.

Für Selbstständige fließen die Angaben über die Betriebskosten in die entsprechende Anlage ein. In der Regel ist dies die Anlage EÜR, in der die Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufgestellt wird. Die Angaben zu Werbungskosten machst du als Angestellter in der Anlage N. Die Liste an Werbungskosten umfasst unter anderem die folgenden Posten:

  • Kosten für die Berufskleidung und die Reinigung dieser.
  • Beiträge zum Berufsverband.
  • Kosten einer doppelten Haushaltsführung.
  • Fahrten zur Arbeit.
  • Berufsausbildungskosten sowie Ausgaben für Fort- und Weiterbildungen.
  • Kosten für ein Arbeitszimmer.
  • Reisekosten, sofern diesem im Zusammenhang mit deiner Arbeit entstanden sind.
  • Kosten für einen Lkw- oder Busführerschein, wenn dieser aus beruflichen Gründen benötigt wird.

Was ist die Veranlagung der Einkommensteuer?

Wenn du verheiratet bist, gewährt dir der Gesetzgeber eine interessante Option. Dies betrifft in erster Linie Angestellte die Lohnsteuer zahlen, kann sich aber auch lohnen, wenn einer der beiden Ehepartner selbstständig tätig ist. Du hast nämlich die Wahl zwischen der Einzelveranlagung und der gemeinsamen Veranlagung.

Während bei der Einzelveranlagung sowohl du als auch dein Partner eine separate Einkommensteuererklärung erstellen, gebt ihr bei der gemeinsamen Veranlagung nur eine, gemeinsame Erklärung ab.

Vorteile der gemeinsamen Veranlagung

  • Wahl der Steuerklasse: Bei der Zusammenveranlagung ist es möglich, zwischen den Steuerklassen III und V zu wählen. Die Steuerklasse V erhält höhere Abzüge, während die Klasse III von niedrigeren Sätzen profitiert. Diese Regelung lohnt sich also, wenn es bei den beiden Ehepartnern eine Differenz beim Einkommensniveau gibt. Derjenige mit dem höheren Einkommen wählt die Steuerklasse III.
  • Bessere Ausnutzung der Freibeträge: Da beide Personen wie eine steuerpflichtige Person behandelt werden, verdoppeln sich automatisch alle Freibeträge. Effektiv bedeutet das, wenn eine der beiden Personen den Freibetrag nicht ausnutzt, wird der Rest auf den Partner angerechnet.

Welche Pauschalen gibt es bei der Einkommensteuer?

Du kannst die Einkommensteuererklärung in vielerlei Hinsicht dazu nutzen, dein zu versteuerndes Einkommen zu senken. Dies wirkt sich, wie erwähnt, positiv auf deine Einkommensteuerzahllast aus. Selbst wenn du in einem Kalenderjahr keine nennenswerten Kosten hattest, die du steuerlich geltend machen könntest, gibt es Tipps, die du anwenden darfst. In einigen Bereichen akzeptieren die Finanzbehörden pauschale Kostenangaben, ohne dass Belege gefordert werden.

In der Anlage N gibt es viele Möglichkeiten, von Pauschalbeträgen Gebrauch zu machen:

  • Besonders unkompliziert ist der Posten der Arbeitsmittel. Hier kannst du ohne genauere Angaben 110 Euro in der Steuererklärung für 2018 eintragen. Das entsprechende Feld findet sich in Zeile 41.
  • Weiterhin akzeptiert der Gesetzgeber, dass die Kosten für ein Girokonto in der Anlage N geltend gemacht werden. In Zeile 46 trägst du pauschal 16 Euro ein.
  • In der gleichen Zeile kannst du pauschal Bewerbungskosten geltend machen. Pro schriftlicher Bewerbung dürfen 8,50 Euro angesetzt werden, bei elektronischen Bewerbungen sind es 2,50 Euro.
  • Wenn du für deinen Beruf Arbeitskleidung benötigst und diese weder vom Arbeitgeber bezahlt bekommst, noch an anderer Stelle von der Steuer abgesetzt hast, darfst du hierfür pro Jahr 110,00 Euro pauschal geltend machen. Hierfür ist in der Steuererklärung für 2018 die Zeile 41 vorgesehen.
  • Auch bei den Sonderausgaben kannst du von einer Pauschale profitieren. Wenn du keinerlei Belege für Sonderausgaben hast, ist es möglich, 36 Euro pro Person als pauschale Sonderausgabe anzugeben.

Bei einigen anderen Pauschalen lohnt sich das Nachrechnen. Für die Reinigung der Arbeitskleidung beispielsweise wird akzeptiert, dass du pro Waschgang pauschal Kosten anrechnest. Die Kosten, die pro Waschgang angesetzt werden können, hängen von der Größe deines Haushalts, dem Waschgang sowie dem verwendeten Gerät ab. Wenn du alleine lebst, deine Arbeitskleidung bei 95 Grad wäschst, sie danach in einem Kondenstrockner trocknest und anschließend bügelst, lässt sich für einen Waschgang eine Pauschale von 1,39 Euro ansetzen. Auch diese Pauschale wird in Zeile 41 eingetragen.

Eine weitere Pauschale, von der viele Arbeitnehmer Gebrauch machen, ist die Entfernungspauschale (“Penderpauschale”). Auch wenn du selbstständig bist und nebenberuflich als Angestellter oder Aushilfe tätig bist, kannst du die Entfernungspauschale ansetzen. Wichtig ist, dass diese nur für Tage in Anspruch genommen werden darf, an denen du tatsächlich deine Arbeitsstelle aufgesucht hast. Die Entfernungspauschale beträgt 2023 pro Kilometer Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte für die ersten 20 Kilometer 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 38 Cent.

Wie reiche ich eine Einkommensteuererklärung ein?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du deine Einkommensteuererklärung zum Finanzamt bringst. Wichtig ist in allen Fällen, dass du deine Erklärung an das richtige Finanzamt adressierst. Jedoch stehen nicht alle Optionen allen Personenkreisen offen. In einigen Fällen schreibt die Finanzverwaltung mittlerweile vor, dass die Erklärung online in elektronischer Form eingereicht wird. Dies betrifft vor allem Selbstständige. Wenn zu deiner Steuererklärung die Anlage EÜR gehört, bist du verpflichtet, die Steuererklärung über das Elster-Portal einzureichen. Gleiches gilt für Privatpersonen, wenn die Erklärung Daten zu einer Fotovoltaik-Anlage enthält. Abgesehen davon hast du, Stand 2018, folgende vier Möglichkeiten, deine Steuererklärung einzureichen:

  • Klassisch in Papierform und auf dem Postweg.
  • Über das Elster-Portal der Finanzbehörde in digitaler Form.
  • Mithilfe eines Steuerprogramms, das eine Online-Schnittstelle besitzt oder das dir die Steuererklärung ausdruckt.
  • Unter Zuhilfenahme eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins. In diesem Fall übernehmen diese die Einsendung aller Formulare und Belege.

Wie reiche ich Belege ein, wenn ich meine Einkommensteuererklärung elektronisch erstelle?

Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 hat sich in puncto Belegen einiges verändert. Während es lange Zeit Pflicht war, alle Belege in originaler Form der Einkommensteuer beizulegen, entfällt diese Regelung mittlerweile. Dies gilt sowohl für Erklärungen, die du online einreichst, als auch für klassische Einkommensteuererklärungen in Papierform. Dennoch bist du verpflichtet, Belege für Kosten, die du geltend machst, aufzubewahren. Das Finanzamt kann auf Nachfrage verlangen, dass du diese Belege zur Kontrolle einreichst. Hier gilt ebenfalls, dass diese Belege auf dem Postweg im Original dem zuständigen Finanzamt übersendet werden müssen, unabhängig davon, in welcher Form du die Steuererklärung eingereicht hast. Diese Belege musst du mindestens so lange aufbewahren, bis du deinen Steuerbescheid erhalten hast und die Kosten anerkannt sind. Nach dem Gesetz bist du sogar verpflichtet, diese Belege zehn Jahre lang aufzubewahren.

Welche Fristen gelten bei der Einkommensteuererklärung?

Der Gesetzgeber legt Fristen für die Steuererklärung eingereicht sein muss. Es gibt in der Praxis jedoch unterschiedliche Handhabungen, abhängig davon, ob du deine Erklärung selbst erstellst oder ob du Hilfe in Anspruch nimmst.

Wenn du deine Steuererklärung ohne fremde Hilfe anfertigst, hast du bis zum 31. Juli des nächsten Jahres Zeit. Deine Steuererklärung für 2018 musst du also bis spätestens den 31. Juli 2019 einreichen.

Andere Stichtage gelten, wenn du deine Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater erstellen lässt oder mithilfe eines Lohnsteuerhilfevereins machst. Dann ist Ende Februar des übernächsten Jahres der letzte Termin zur Abgabe.

Es gilt übrigens immer der Eingangsstempel beim Finanzamt. Wenn du deine Steuererklärung per Post einschickst, dann rechne einige Tage Sicherheit für den Postweg ein. Solltest du feststellen, dass du deine Steuererklärung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist fertigbekommst, dann solltest du dich rechtzeitig um eine Fristverlängerung kümmern. Unter Angabe von wichtigen Gründen gewährt das Finanzamt in der Regel eine Fristverlängerung von bis zu sechs Monaten. Diesen Antrag solltest du jedoch unbedingt vor Ablauf der eigentlichen Frist stellen.

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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.