Was ist der Veranlagungszeitraum?

Der Veranlagungszeitraum ist der Zeitraum, auf den sich die Steuerberechnung bezieht. Wie dieser Zeitraum vom Finanzamt festgelegt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Teilweise kannst du den Zeitraum wählen oder verändern. Welche Auswirkungen hat dies auf deine Steuer und bei welchen Steuern gibt es überhaupt unterschiedliche Veranlagungszeiträume? In diesem Artikel erhältst du interessante Informationen rund um das Thema Veranlagungszeitraum.

Was besagt der Veranlagungszeitraum und wie beeinflusst er die Steuer?

Der Veranlagungszeitraum bestimmt die Zeitspanne, die für die Berechnung einer Steuer angewendet wird. Dies ist aus mehreren Gründen wichtig. Zum einen bestimmt sich so, wie hoch die zu versteuernden Einkünfte oder Einkommen in diesem Abschnitt sind. Alle Einnahmen, Einkünfte und abzugsfähigen Ausgaben, die in diesen Zeitraum fallen, werden angerechnet. Zum anderen bestimmt die Höhe der zu versteuernden Masse, welcher Steuersatz zur Anwendung kommt. Der angewendete Zeitraum hat also einen direkten Einfluss auf die Berechnung deiner Steuer.

Gibt es abweichende Formen des Veranlagungszeitraums?

In vielen Fällen entspricht der Veranlagungszeitraum dem Kalenderjahr. Dies ist zum Beispiel bei der Einkommensteuer der Fall. Diese ist eine Jahressteuer und somit direkt an den Kalender gebunden. Der Zeitraum, der für eine Steuerberechnung zugrundegelegt wird, läuft somit vom 1. Januar bis einschließlich dem 31. Dezember eines Jahres.

Darüber hinaus gibt es noch ein abweichendes Wirtschaftsjahr. Man verwendet den Begriff Wirtschaftsjahr dann, wenn der Zeitraum nicht am 1. Januar eines Jahres beginnt. Landwirte verwenden teilweise ein abweichendes Wirtschaftsjahr. Alle Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, haben das Recht, ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zu verwenden. Dieses beginnt dann beispielsweise am 1. Juli. Es läuft wiederum ein volles Jahr und endet folglich am 30. Juni des darauffolgenden Jahres. Dieses Wirtschaftsjahr wird dann bei der Erstellung des Jahresabschlusses verwendet.

Schlussendlich existiert noch das verkürzte Wirtschaftsjahr. Bei diesem handelt es sich um eine Ausnahme. Es kommt vor allem bei Gründungen und Auflösungen von Unternehmen zum Einsatz. Wenn ein Unternehmen den Betrieb zum 1. September aufgenommen hat, dann kann eine Steuererklärung für den verkürzten Zeitraum bis zum 31. Dezember abgegeben werden. Ab dem 1. Januar des nächsten Jahres dient dann das Kalenderjahr als Bemessungszeitraum. Gleiches gilt, wenn du deine unternehmerische Tätigkeit zum 31. Mai einstellst. Dann wird eine Steuererklärung für die letzten fünf Monate eingereicht. Der Vorteil ist, dass du nicht bis zum Ende des Jahres mit der Abgabe der Steuererklärung warten musst. Du hast die Möglichkeit, den Geschäftsbetrieb und alle Formalitäten zeitnah abzuwickeln.

Welche Wahlmöglichkeiten hast du im Zusammenhang mit dem Veranlagungszeitraum?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, den Bemessungszeitraum für die Steuer abweichend vom Kalenderjahr zu wählen. Zunächst gilt, dass nur Selbstständige diese Wahlmöglichkeit haben. In allen anderen Fällen legt das Finanzamt den Bemessungszeitraum fest, wobei in der Regel das reguläre Kalenderjahr genommen wird. Wenn du bereits ein abweichendes Wirtschaftsjahr verwendest, darfst du jederzeit auf das Kalenderjahr wechseln. Es bedarf hierzu keiner Erlaubnis des Finanzamtes. Anders sieht es hingegen aus, wenn du vom regulären Wirtschaftsjahr auf ein abweichendes Jahr wechseln willst. In diesem Fall wird zwingend die Zustimmung des zuständigen Finanzamtes benötigt. Bei einem Antrag musst du Gründe angeben, warum du ein abweichendes Wirtschaftsjahr einsetzen möchtest.

Gibt es Vor- und Nachteile bei den unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen?

Es gibt tatsächlich einige Auswirkungen, die durch die abweichenden Zeiträume entstehen. Bezogen auf deine Steuerlast können das sowohl positive als auch negative Auswirkungen sein. Besonders die Wechselwirkung zwischen Unternehmensgewinn und deiner Einkommensteuer macht sich bemerkbar. Wenn das Unternehmen, an dem du beteiligt bist, ein abweichendes Wirtschaftsjahr verwendet, werden die Gewinne aus dieser selbstständigen Arbeit sehr speziell auf dich angerechnet.

Angenommen, das Wirtschaftsjahr des Unternehmens läuft vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020. In diesem Wirtschaftsjahr hat das Unternehmen einen Gewinn von 100.000 Euro erwirtschaftet und 50 Prozent davon entfallen auf dich. Dieser Gewinn wird bei der Einkommensteuer zu 100 Prozent dem Jahr zugerechnet, in dem er zugeteilt wurde. Der Gewinn wird also bei deiner Einkommensteuer 2020 berechnet, und zwar die kompletten 50.000 Euro. Wenn das Unternehmen zum Ende des Jahres 2020 dann noch auf das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr umstellt und eine verkürzte Steuererklärung abgibt, werden weitere Gewinne zu deiner Einkommensteuer 2020 hinzugerechnet.

Angenommen, zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. Dezember 2020 konnten weitere 80.000 Euro Gewinn erwirtschaftet werden. Auf dich entfallen erneut 50 Prozent, also 40.000 Euro. Dann werden in deiner Einkommensteuererklärung für 2020 Einkünfte aus deinem Gewerbetrieb in Höhe von 90.000 Euro vermerkt. Sollte in diesem Zeitraum jedoch ein Verlust vermerkt sein, dann senkt sich dein zu versteuerndes Einkommen. Eventuell sogar so sehr, dass der hohe Gewinn aus dem vorherigen Wirtschaftsjahr keine oder nur sehr geringe Auswirkungen auf deine Einkommensteuer hat.

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